Strafbefehl gegen Direktor der HNO-Klinik in Homburg

Das Amtsgericht St. Ingbert hat gegen den Direktor der HNO-Klinik in Homburg einen Strafbefehl wegen des Vorwurfs der sexuellen Belästigung erlassen. Ihm wird vorgeworfen, zwei Ärztinnen unangemessenen berührt zu haben.

Der Chefarzt der Homburger Klinik für Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde soll den Angaben zufolge eine Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen bezahlen. Der Arzt muss sich wegen drei, mutmaßlich unangemessenen Berührungen von zwei Ärztinnen im Jahr 2017 verantworten. 

Die Anwältin des Chefarztes wies die Vorwürfe auf SR-Anfrage zurück. Der Strafbefehl sei dem Arzt bislang nicht bekannt. Er werde aber Einspruch dagegen einlegen, damit die Vorwürfe in öffentlicher Hauptverhandlung geklärt würden.

Ermittlungen waren eingestellt gewesen

Das Ermittlungsverfahren gegen den Arzt war 2021 mangels hinreichenden Tatverdachts zunächst gänzlich eingestellt worden. Nachdem die Anwältin der zwei Ärztinnen dagegen Beschwerde eingelegt hatte, waren die Ermittlungen im Sommer 2022 teilweise wieder aufgenommen worden.

Anwältin spricht von gutem Signal

Die Anwältin der beiden Ärztinnen, Rosetta Puma, begrüßt den noch nicht rechtskräftigen Erlass des Strafbefehls als gutes Signal. Er sei "eine wichtige Zwischenetappe".

Der Chefarzt hat nach Zustellung des Strafbefehls 14 Tage Zeit, Einspruch einzulegen. Bis zur Klärung der Vorwürfe gilt die Unschuldsvermutung.

Über dieses Thema berichtet auch der aktuelle bericht am 26.05.2023.

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