Zwölf Jahre Haft für Millionen-Betrug rechtskräftig

Zwölf Jahre Gefängnis für Millionen-Betrug im Internet – die außergewöhnlich hohe Haftstrafe des Saarbrücker Landgerichts bleibt bestehen. Der Bundesgerichtshof wies die Revision der Verteidigung als unbegründet ab. Azem S. war vergangenen August wegen mehrfachen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs verurteilt worden.

Zwölf Jahre Haft in einem Betrugsverfahren – das lässt Fachleute aufhorchen. Die Strafe für den 30-jährigen Angeklagten Azem S. ist die wohl höchste Haftstrafe, die jemals in einem deutschen Betrugsverfahren verhängt wurde. Als Betreiber eines Callcenters im Kosovo war S. ranghohes Mitglied einer Bande, die Anleger mit gezinkten Online-Finanzportalen um ihr Geld brachte – sogenanntem Cybertrading.

32 Millionen Schaden

In dem Prozess ging es um über 1000 Anleger, die zusammen 32 Millionen Euro verloren hatten. Sie hatten sich bei den Portalen mit Namen wie Option888, Zoomtrader oder Tradeinvest90 angemeldet, im Glauben, dass sie dort mit Wetten auf das Steigen und Fallen etwa von Börsenkursen gute Geschäfte machen konnten.

Der Gerichtsprozess vor dem Saarbrücker Landgericht im vergangenen Jahr zeigte jedoch: In Wirklichkeit wurde kein einziges Aktiengeschäft abgewickelt. Stattdessen floss das Geld direkt in die Taschen der Betrügerbande.

Der Bundesgerichtshof hat die Revision der Verteidigung jetzt als unbegründet abgewiesen. Das Urteil – also zwölf Jahre Haft für Azem S. – ist damit rechtskräftig.

Was die Bande mit dem Geld der Opfer gemacht hat und wie die Masche funktioniert hat, das zeigt die Dokumentation „I want more – Milliardenraub im Netz“.

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