Bahnstreik abgesagt – trotzdem Zugausfälle möglich

Am Samstag war der angekündigte 50-stündige Warnstreik bei der Deutschen Bahn abgesagt worden - trotzdem müssen Bahnreisende noch mit einzelnen Zugausfällen rechnen. Der Betrieb sei Montagfrüh zwar weitgehend planmäßig gestartet, einzelne Verbindungen können aber sowohl im Fern- als auch im Regionalverkehr noch ausfallen. Die Saarbahn soll regulär fahren.

Trotz des abgesagten Warnstreiks müssen Bahnkunden im Fern- und Nahverkehr mit Einschränkungen rechnen, da die Bahn Zugfahrten sowie Schicht- und Einsatzpläne neu koordinieren muss. "Die DB steht vor der großen Herausforderung, rund 50.000 Zugfahrten sowie die dazugehörigen Schicht- und Einsatzpläne wieder neu zu planen", hieß es.

Nach Angaben der Bahn sei der Betrieb Montagfrüh zwar weitgehend planmäßig angelaufen. Noch am Wochenende seien Tausende Mitarbeitende kontaktiert worden, um so viele Schichten wie möglich zu besetzen. Im Fernverkehr könnten deshalb rund 90 Prozent der geplanten Züge fahren. Einschränkungen und Zugausfälle kann es weiterhin auch im Regionalverkehr geben.

Bahn-Tickets bei Ausfällen auch später gültig

Sollten für Montag und Dienstag gebuchte Züge ausfallen, gelten die üblichen Fahrgastrechte. Diese erlauben unter anderem, die Fahrt später nachzuholen.

Wegen des Feiertags Christi Himmelfahrt am Donnerstag rät die Bahn aber dazu, Reisen eher vorzuverlegen – man rechne mit sehr vollen Zügen ab Mittwoch bis zum Wochenende.

Saarbahn-Fahrplan wird eingehalten

Die Streikabsage gilt, das betonte die EVG am Samstag, allerdings nur für die Deutsche Bahn. Die Gewerkschaft verhandelt seit Ende Februar aber mit 50 Bahn-Unternehmen über neue Tarifverträge. Aus Sicht der Gewerkschaft kommen die Gespräche mit den meisten dieser Unternehmen nicht entscheidend voran. Das bedeutet, dass einige Unternehmen weiterhin streiken werden.

Die Saarbahn hingegen werde regulär fahren – das teilte die Saarbahn GmbH am Samstag mit. Demnach bleibt es für die Fahrgäste beim normalen Fahrplan.  

Einigung über Vergleich

Von Sonntagabend bis Dienstagnacht war seitens der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) ein Warnstreik angekündigt worden. Davon wären sowohl Fern- als auch Nahverkehr betroffen gewesen. Die Deutsche Bahn wollte den Streik gerichtlich verbieten lassen. In mündlichen Verhandlungen hatte die zuständige Richterin am Samstag aber einen Vergleich vorgeschlagen und angedeutet, dass sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Streiks habe.

Gemäß des Vergleichs soll in den Tarifverträgen der Deutschen Bahn der Mindestlohn von zwölf Euro festgeschrieben und alle Tariferhöhungen in der laufenden Tarifrunde voll darauf angerechnet werden. Das soll auch für Beschäftigte gelten, die etwas mehr als den Mindestlohn erhalten. Mit dem Vergleich ist der Weg nun frei für die weiteren Tarifverhandlungen zwischen Bahn und Gewerkschaft.

Über dieses Thema haben auch die SR-Hörfunknachrichten am 13.05.2023 berichtet.

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