Weitere Ermittlungen zum Achterbahnunglück im Freizeitpark Klotten

Im August vergangenen Jahres war eine 57-jährige Frau aus dem Landkreis St. Wendel aus einer Achterbahn im Freizeitpark Klotten gestürzt und gestorben. Ein Jahr später gibt es nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft Anlass für weitere Ermittlungen.

Die Ermittlungen nach dem tödlichen Achterbahnunglück im Freizeitpark Klotten in der Nähe von Cochem an der Mosel dauern ein knappes Jahr später weiter an. Ein jetzt vorliegendes Sachverständigengutachten gebe demnach "Anlass für weitere Ermittlungen", wie die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Koblenz am Dienstag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte.

Nähere Angaben dazu konnte sie allerdings nicht machen. "Wir sind noch im Todesermittlungsverfahren", sagte sie. Dabei werde geprüft, ob ein Anfangsverdacht für eine Straftat vorliege.

Anfang August 2022 war eine 57-jährige Frau aus St. Wendel aus der fahrenden Achterbahn gestürzt und ums Leben gekommen. Daraufhin war zunächst der Freizeitpark vorübergehend geschlossen und dann der Betrieb des Fahrgeschäftes verboten worden.

Ergebnis des Gutachtens liegt vor

Das Sachverständigengutachten sei nun zu dem Ergebnis gekommen, dass an der Unglücksstelle der Achterbahn aufgrund der Beschleunigung Personen mit hohem Körpergewicht aus dem Sitz gehoben werden konnten, so die Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Auch hätten "Personen mit einem vergleichbaren Körperbau aus dem Wagen geschleudert werden können, unabhängig ob der Sicherungsbügel nur lose aufgelegt oder mit maximaler Kraft angezogen war".

Seit Ende März ist die Unglücksachterbahn wieder in Betrieb. Zuvor war sie nachgerüstet worden. Einem TÜV-Gutachten zufolge war die Achterbahn zum Zeitpunkt des Unglücks zwar sicherheitstechnisch in Ordnung. Die TÜV Rheinland Industrie Service GmbH hatte eine Nachrüstung aber empfohlen.

Über dieses Thema haben auch die SR-Hörfunknachrichten am 25.07.2023 berichtet.

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