Der 23. Oktober 1955 markiert das Ende des saarländischen Sonderwegs in der Geschichte Deutschlands im 20. Jahrhundert. Zum zweiten Mal nach 1935 konnten die Saarländerinnen und Saarländer über ihre Zukunft selbst abstimmen, zum zweiten Mal stimmten sie gegen eine nationalstaatlich ungewisse Zukunft.
Von der Geburtsstunde bis heute
Im Anschluss, am 1. Januar 1957, wurde das Saarland das damals jüngste deutsche Bundesland – und der Saarländische Rundfunk wurde als Landesrundfunkanstalt gegründet und in die ARD aufgenommen.
Zuvor hatte der Landtag des Saarlandes am 27. November 1956 das Gesetz über den Saarländischen Rundfunk beschlossen. Zum 1. Januar 1957 wurde aus der privatrechtlichen „Saarländischen Rundfunk GmbH“ eine Anstalt des öffentlichen Rechts.
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Literatur
- Hans Bünte, u. a. hrsg. v. Fritz Raff und Axel Buchholz: Geschichte und Geschichten des Senders an der Saar – 50 Jahre Saarländischer Rundfunk. Herder Verlag 2007. ISBN 978-3-451-29818-9
- Thomas Kleist (Herausgeber), Axel Buchholz (Herausgeber): Fundstücke aus 60 Jahren Saarländischer Rundfunk: Geschichte(n), Leute, Erlebnisse. Geistkirch Verlag 2017, Saarbrücken. ISBN 978-3-946036-67-8