ARD, ZDF und DeutschlandRadio ziehen vor das Bundesverfassungsgericht

Der Schritt richtet sich gegen die Blockade der Erhöhung des Rundfunkbeitrags durch den Landtag von Sachsen-Anhalt. Am 22. Dezember weist das Bundesverfassungsgericht Eilanträge von ARD, ZDF und DeutschlandRadio ab. Damit kann der monatliche Rundfunkbeitrag nicht wie geplant zum Jahreswechsel um 86 Cent auf 18,36 Euro steigen.

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