Kurz vor der Aufnahme des Saarlandes in die Bundesrepublik zum Jahresanfang 1957 wird der Saarländische Rundfunk als öffentlich-rechtliche Anstalt neu gegründet. Der Saarbrücker Landtag verabschiedet das Gesetz Nr. 538 über den Saarländischen Rundfunk, das nach seiner Verkündung am 1. Januar 1957 in Kraft tritt.