Der Saarländische Rundfunk wird eine Anstalt des öffentlichen Rechts

Die Geburtsstunde des SR als öffentlich-rechtlicher Sender: Am 27. November 1956 beschloss der Landtag das Gesetz über den Saarländischen Rundfunk. Zum 1. Januar 1957 wurde aus der privatrechtlichen „Saarländischen Rundfunk GmbH“ eine Anstalt des öffentlichen Rechts.

Kurz vor der Aufnahme des Saarlandes in die Bundesrepublik zum Jahresanfang 1957 wird der Saarländische Rundfunk als öffentlich-rechtliche Anstalt neu gegründet. Der Saarbrücker Landtag verabschiedet das Gesetz Nr. 538 über den Saarländischen Rundfunk, das nach seiner Verkündung am 1. Januar 1957 in Kraft tritt.

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