Zeugen bestätigen Anklage im Yeboah-Prozess
Im Yeboah-Prozess haben zwei weitere Zeugen weite Teile der Anklage gegen Peter S. bestätigt. Beide waren Anfang der 90er Jahre in die Saarlouiser Neonazi-Szene gekommen.
Der Prozess um den Anschlag auf das Asylbewerberheim in Saarlouis 1991 vor dem Oberlandesgericht Koblenz ist am Dienstag mit der Befragung zweier weiterer Zeugen aus der damaligen Saarlouiser Neonazi-Szene fortgesetzt worden.
Sie bestätigten, wie andere Zeugen zuvor schon, weite Teile der Anklage der Generalbundesanwaltschaft, die dem ehemaligen Skinhead Peter S. vorwirft, den ghanaischen Flüchtling Samuel Yeboah bei dem Brandanschlag aus rassistischen Motiven heraus ermordet zu haben.
Offenes Geheimnis
Beide Zeugen waren Anfang der 90er Jahre als Jugendliche in die Szene gekommen. Vor Gericht berichteten sie übereinstimmend, dass dort die Anschläge auf Asylbewerberunterkünfte generell begrüßt und auch gefeiert worden seien.
Es sei zwar nie offen gesagt worden, aber insbesondere in der Kameradschaft Saarlautern sei es ein offenes Geheimnis gewesen, dass der Angeklagte Peter S. mit dem Anschlag auf die Saarlouiser Unterkunft irgendwie etwas zu tun gehabt habe.
Einer der Zeugen distanziert sich
Immer wieder sei über den Anschlag gesprochen worden, habe man sich über das Opfer lustig gemacht. Der Vorsitzende Richter sprach von extrem menschenverachtenden Aussagen.
Während sich der ältere der beiden Zeugen von seiner rassistischen Vergangenheit distanzierte, tat sich der jüngere damit schwer. Die Frage des Gerichts, ob ihm all das denn leidtue, beantwortete der Gabelstaplerfahrer mit einem „Jein“.
Der Prozess wird am kommenden Montag fortgesetzt. Weitere Zeugen aus der Saarlouiser Neonazi-Szene sollen gehört werden.
Über dieses Thema haben auch die SR-Hörfunknachrichten vom 20.06.2023 berichtet.