Saar-Parteien fordern Betreuungsausbau

Nach dem BGH-Urteil

Melanie Ballbach   21.07.2015 | 13:45 Uhr

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Seit 2013 gibt es das Betreuungsgeld – von den Kritikern auch abfällig „Herdprämie“ genannt. Die Sozialleistung wird ausschließlich an berufstätige Familien in Deutschland gezahlt, die ihre Kinder im zweiten und dritten Lebensjahr selbst betreuen, statt sie in einen Kindergarten zu schicken. Doch das ist jetzt schon wieder vorbei. Das Bundesverfassungsgericht hat das Betreuungsgeld gekippt.

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TEST Seit 2013 gibt es das Betreuungsgeld – von den Kritikern auch abfällig „Herdprämie“ genannt. Die Sozialleistung wird ausschließlich an berufstätige Familien in Deutschland gezahlt, die ihre Kinder im zweiten und dritten Lebensjahr selbst betreuen, statt sie in einen Kindergarten zu schicken. Doch das ist jetzt schon wieder vorbei. Das Bundesverfassungsgericht hat das Betreuungsgeld gekippt.

tagesschau.de
Karlsruhe kippt Betreuungsgeld
Das umstrittene Betreuungsgeld verstößt in seiner bisherigen Form gegen das Grundgesetz. Das verkündete das Bundesverfassungsgericht. Nicht der Bund, sondern die Länder seien für die Leistung zuständig, entschieden die Richter in Karlsruhe einstimmig.
Politik & Wirtschaft
FORMULAR: Saar-Parteien fordern Betreuungsausbau
In diesem Artikeldokument befindet sich ein Aufmacherkarussell mit drei Bildern, außerdem verschiedene Absatztypen und Infoboxen. Ist der Teasertext kurz, rückt der Zeitstempel die erste Zeile im Teaser nicht ein. Wird er aber länger, besteht das Problem. Oder etwa doch nicht? Momentan sieht es gut aus!

Seit fast 40 Jahren beobachtet der 1939 in Danzig Geborene die saarländische Landespolitik. Angefangen hat er als Regional-Korrespondent für die Deutsche Presseagentur (dpa). Es folgte eine kurze Zwischenstation bei BILD in Frankfurt, bevor er 1968 beim Saarländischen Rundfunk anheuerte. Hier arbeitete er lange Jahre für das Fernsehen, moderierte den "Aktuellern Bericht" und wechselte später dann ganz in den Hörfunk, stieg zum leitenden Redakteur für die Landespolitik auf, moderierte bis zuletzt auf SR 3 Saarlandwelle und war zuvor lange Jahre auch auf SR 1 Europawelle zu hören. Sein Markenzeichen: die dunkle mit viel "Timbre" ausgestattete Stimme, die sich durch nichts aus der Ruhe bringen lässt.

Seit 2013 gibt es das Betreuungsgeld – von den Kritikern auch abfällig „Herdprämie“ genannt. Die Sozialleistung wird ausschließlich an berufstätige Familien in Deutschland gezahlt, die ihre Kinder im zweiten und dritten Lebensjahr selbst betreuen, statt sie in einen Kindergarten zu schicken. Doch das ist jetzt schon wieder vorbei. Das Bundesverfassungsgericht hat das Betreuungsgeld gekippt.

Forbach Rathaus/Hotel de Ville  (Foto: imago)
Forbach Rathaus/Hotel de Ville

Zwischenüberschrift - darunter Bild

Die Berliner Promenade in Saarbrücken bei Nacht (Foto: Pasquale D'Angiolillo)
Die Berliner Promenade in Saarbrücken bei Nacht

Seit 2013 gibt es das Betreuungsgeld – von den Kritikern auch abfällig „Herdprämie“ genannt. Die Sozialleistung wird ausschließlich an berufstätige Familien in Deutschland gezahlt, die ihre Kinder im zweiten und dritten Lebensjahr selbst betreuen, statt sie in einen Kindergarten zu schicken. Doch das ist jetzt schon wieder vorbei. Das Bundesverfassungsgericht hat das Betreuungsgeld gekippt. Seit 2013 gibt es das Betreuungsgeld – von den Kritikern auch abfällig „Herdprämie“ genannt. Die Sozialleistung wird ausschließlich an berufstätige Familien in Deutschland gezahlt, die ihre Kinder im zweiten und dritten Lebensjahr selbst betreuen, statt sie in einen Kindergarten zu schicken.

Hier steht ein einfaches Zitat, wie man es für O-Töne benutzen könnte

Doch das ist jetzt schon wieder vorbei. Das Bundesverfassungsgericht hat das Betreuungsgeld gekippt. Seit 2013 gibt es das Betreuungsgeld – von den Kritikern auch abfällig „Herdprämie“ genannt. Die Sozialleistung wird ausschließlich an berufstätige Familien in Deutschland gezahlt, die ihre Kinder im zweiten und dritten Lebensjahr selbst betreuen, statt sie in einen Kindergarten zu schicken. Doch das ist jetzt schon wieder vorbei. Das Bundesverfassungsgericht hat das Betreuungsgeld gekippt.

Hier steht ein Zitat in Quotes - optisch ansprechender als das einfache

Seit 2013 gibt es das Betreuungsgeld – von den Kritikern auch abfällig „Herdprämie“ genannt. Die Sozialleistung wird ausschließlich an berufstätige Familien in Deutschland gezahlt, die ihre Kinder im zweiten und dritten Lebensjahr selbst betreuen, statt sie in einen Kindergarten zu schicken. Doch das ist jetzt schon wieder vorbei. Das Bundesverfassungsgericht hat das Betreuungsgeld gekippt. Seit 2013 gibt es das Betreuungsgeld – von den Kritikern auch abfällig „Herdprämie“ genannt. Die Sozialleistung wird ausschließlich an berufstätige Familien in Deutschland gezahlt, die ihre Kinder im zweiten und dritten Lebensjahr selbst betreuen, statt sie in einen Kindergarten zu schicken.

Hier nun eine Tabelle

Überschrift
1A 1B 1C
2A 2B 2C
3A 3B 3C
tagesschau.de
Karlsruhe kippt Betreuungsgeld
Das umstrittene Betreuungsgeld verstößt in seiner bisherigen Form gegen das Grundgesetz. Das verkündete das Bundesverfassungsgericht. Nicht der Bund, sondern die Länder seien für die Leistung zuständig, entschieden die Richter in Karlsruhe einstimmig.

Doch das ist jetzt schon wieder vorbei. Das Bundesverfassungsgericht hat das Betreuungsgeld gekippt. Seit 2013 gibt es das Betreuungsgeld – von den Kritikern auch abfällig „Herdprämie“ genannt. Die Sozialleistung wird ausschließlich an berufstätige Familien in Deutschland gezahlt, die ihre Kinder im zweiten und dritten Lebensjahr selbst betreuen, statt sie in einen Kindergarten zu schicken. Doch das ist jetzt schon wieder vorbei. Das Bundesverfassungsgericht hat das Betreuungsgeld gekippt.

Bund ist nicht zuständig

Dem Urteil zufolge verstößt das Betreuungsgeld gegen das Grundgesetz. Der Bund hätte das entsprechende Gesetz nicht erlassen dürfen. Er sei dafür nicht zuständig, allenfalls die Länder. Bayern hat auch schon angekündigt, die Regelung beibehalten zu wollen. Im Saarland wurde die Entscheidung aus Karlsruhe weitgehend positiv aufgenommen.

Hinweis Überschrift

Hinweis Text: Dem Urteil zufolge verstößt das Betreuungsgeld gegen das Grundgesetz. Der Bund hätte das entsprechende Gesetz nicht erlassen dürfen. Er sei dafür nicht zuständig, allenfalls die Länder.

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