eine Schultafel mit aufgezeichneter Treppe 'zum Erfolg' (Foto: Pixabay/athree23)

Bildungsurlaub!?

  23.05.2019 | 12:17 Uhr

Jeder Arbeitnehmer hat das Anrecht auf Bildungsurlaub - aber nur ein Prozent nutzt dieses Angebot. Warum ist das so? Liegt es an der Unkenntnis, der mangelhaften Werbung für die Weiterbildung, an den Unternehmen oder gar am Saarländischen Bildungs- und Freistellungsgesetz?

Wer in einem Unternehmen arbeitet, hat das Recht sich weiterzubilden. Dafür werden Seminare und Kurse für Weiterbildung im Rahmen eines Bildungsurlaubs angeboten. Doch nur ein Prozent der Arbeitnehmer nutzt diese Angebote.

Warum ist das so?

Saarländische Arbeitnehmer müssen sich an das Saarländische Bildungs- und Freistellungsgesetz halten. Hier ist vorgeschrieben, dass der Arbeitnehmer zwei Urlaubs- oder zwei Überstundentage einbringen muss, um vom Arbeitgeber vier Tage Bildungsurlaub zu bekommen. Das ist für Arbeitnehmer nicht attraktiv. Hinzu kommen noch Widerstände der Arbeitgeber und nicht zuletzt die Arbeitsverdichtung und knappe Personalressourcen. Die Kollegen übernehmen ja die Arbeit desjenigen, der sich weiterbildet.
Übrigens: In den meisten Bundesländern bekommt ein Arbeitnehmer fünf Tage Bildungsurlaub und muss keinen eigenen Urlaub dafür einbringen.

Aber Weiterbildung ist doch wichtig!

Bei den Unternehmen besteht die Sorge, dass Arbeitnehmer den Bildungsurlaub nicht für berufsbezogene Inhalte nutzen, da es viele Angebote gibt, die eher auf persönliche und politische Inhalte zielen. Solche Angebote gehören nach Ansicht der IHK eigentlich nicht unter "Weiterbildung und Bildungsurlaub". Da ein Unternehmen aber - nach genauer Prüfung - die Teilnahme an einem Bildungsurlaub nicht verweigern darf, befürchten die Arbeitgeber, dass Bildungsurlaube für eher persönliche Anliegen ausgenutzt werden.

Sowohl die Arbeitskammer als auch die Arbeitgeber-Organisationen sehen aber auch, dass die Weiterbildungsquote gesteigert werden müsse, und dies vor allem durch eine verbesserte Werbung für Bildungsurlaub geleistet werden könne.

Berufsbezogene Weiterbildungen gibt es in den Betriebn trotzdem. Sie finden während der Arbeitszeit statt. Die Arbeitskammer befürwortet dieses Angebot.

Wie bekomme ich Bildungsurlaub?

In den Unternehmen liegen oft Broschüren zur Weiterbildung/Bildungsurlaub aus. Dort sollte man sich zuerst eine Bildungsveranstaltung auswählen. Passt alles, ist der Antrag mindestens sechs Wochen im Voraus beim Arbeitgeber anzumelden.

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