Zwischen September 1948 und Mai 1949 beraten die Mitglieder des Parlamentarischen Rates das Grundgesetz. Einer der letzten Streitpunkte ist die Frage, ob die Todesstrafe beibehalten oder abgeschafft werden soll. Über Wochen streiten sich Gegner:innen und Befürworter:innen. Während noch im Februar 1949 ein zum Tode Verurteilter durch die Guillotine hingerichtet wird, beschließt der Parlamentarische Rat im Mai 1949 mit knapper Mehrheit: "Die Todesstrafe ist abgeschafft".
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