Kläger zu Grubenprozessen zum ersten Mal vor Gericht gehört
Gegen den geplanten Grubenwasseranstieg gibt es mehrere Klagen. Am Dienstag haben nun bei zwei Prozessen die ersten Anhörungen stattgefunden. Urteile sollen erst in zwei Wochen folgen, diese könnten sich auf weitere, noch anstehende Grubenwasserklagen auswirken.
Vor zwei Jahren wurde offiziell der Grubenwasseranstieg beschlossen. Damit soll die RAG das Grubenwasser in ehemaligen Bergwerken bis auf minus 320 Meter ansteigen lassen dürfen. Damit war die RAG ihrem Ziel nähergekommen, die Pumpen unter Tage abzustellen und die Kosten für die Wasserhaltung zu reduzieren. Für das Abpumpen des Wassers aus den Saar-Gruben wendet sie jährlich 20 bis 30 Millionen Euro auf.
Erste Anhörungen vor Gericht
Die entsprechenden Dokumente des Oberbergamtes zu diesem Beschluss wurden im September desselben Jahres im Internet veröffentlicht. Im Anschluss konnten – sechs Wochen später – Klagen eingereicht werden. Unter anderem hatte die Stadt Saarlouis das getan.
Am Dienstag sind nun die Kläger zum ersten Mal angehört worden, vor dem Oberverwaltungsgericht Saarlouis. Mehr als fünf Stunden dauerten die Anhörungen und Erörterungen – von der Stadt Saarlouis, den Stadtwerken, der Gemeinde Merchweiler und des Umweltverbands ProH2O.
Sie alle beantragen vom Oberbergamt, den Beschluss zum Grubenwasseranstieg von 2021 aufzuheben. So fürchten die Gemeinden durch Erdbewegungen etwa Schäden am Straßennetz, Denkmälern und kommunalen Einrichtungen. Die Stadtwerke sorgen sich um die Wasserqualität.
Urteil könnte richtungsweisend für weitere Klagen sein
Zu Beginn wurde auch über die Klagebefugnis diskutiert. RAG und Oberbergamt bezweifeln, dass die Kommunen überhaupt klagen dürfen. Zudem machten sie deutlich, dass die Befürchtungen der Kommunen unbegründet seien.
Ein Urteil wird in den kommenden zwei Wochen schriftlich verkündet. Dann wird auch klar, ob und wie es mit den noch nicht terminierten acht weiteren Klagen zum Grubenwasseranstieg weitergeht. Außerdem könnten die Beteiligten auch noch zum Bundesverwaltungsgericht weiterziehen.
Über dieses Thema haben auch die SR-Hörfunknachrichten am 20.06.2023 berichtet.