Illustration: Bunte Kinder-Handabdrücke unter einem Regenbogen sind an einem Fenster zu sehen (Foto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Jens Kalaene)

Lob und Kritik für das saarländische Kinderschutzgesetz

mit Informationen von Janek Böffel   21.09.2023 | 17:45 Uhr

Der saarländische Landtag hat am Donnerstag eine umfangreiche Anhörung zum Kinderschutzgesetz durchgeführt. Neben Lob gab es auch Verbesserungsvorschläge.

Rund 60 Verbände haben am Donnerstag im saarländischen Landtag ihre Stellungnahmen zum neuen Kinderschutzgesetz abgegeben. Der Grundtenor sei insgesamt positiv gewesen, bilanzierte die stellvertretende Ausschussvorsitzende Réka Klein von der SPD.

Die Bundeskoordinierungsstelle gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen habe gar von einem Leuchtturmgesetz gesprochen. Nun werde das weitere Vorgehen beraten. Dabei gehe es noch um Stellschrauben, etwa bei der Besetzung des Kinderschutzrates, so Klein. Hier gelte es, die Balance zu finden.

Nachbesserungen gefordert

Die CDU fordert allerdings weitere Nachbesserungen. Die Anhörung habe gezeigt, dass die Kompetenzen des Kinderschutzbeauftragten konkretisiert werden müssten, so der Ausschussvorsitzende Alwin Theobald.

Zudem erneuerte er die Forderung nach einer Lockerung der ärztlichen Schweigepflicht, um sogenanntes Ärztehopping zu erschweren. Bei "Ärztehopping" wechseln etwa Eltern, die ihr Kind misshandeln, regelmäßig den Arzt, damit ihre Taten unerkannt bleiben.

Der Landtag hatte das Kinderschutzgesetz vor der Sommerpause auf den Weg gebracht. Damit sollen bisherige Lücken geschlossen werden. Es sieht neben Kinderschutzkonzepten auch ein Kompetenzzentrum und einen Rat für Kinderschutz vor.

Über dieses Thema haben auch die SR-Hörfunknachrichten am 21.09.2023 berichtet.


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