Ein Paketbote lädt Pakete in einen Transporter (Foto: picture alliance/Sina Schuldt/dpa)

Welche Rechte habe ich als Verbraucher?

Gigi Deppe   11.12.2020 | 10:19 Uhr

Seit Corona boomt der Internethandel. Und in der Vorweihnachtszeit haben die Paketlieferungen noch einmal einen Schub bekommen. Waren werden bestellt und versandt. Was, wenn der Bote das Paket einfach vor meiner Haustür abstellt? Was, wenn die Lieferung nicht oder nicht pünktlich ankommt? Welche Rechte hat der Verbraucher in so einer Situation?

Frage: Ein Auswuchs, der der Corona-Pandemie ist ja, dass die Leute wesentlich mehr Waren bestellen. Wer haftet hier eigentlich, wenn das Paket einmal nicht bei mir ankommt?

Hier muss man unterscheiden: Wenn ich das Paket bei einem gewerblich tätigen Händler, also z.B. bei Amazon, bestellt habe, dann ist der Händler dafür verantwortlich, dass das Paket überhaupt bei mir ankommt. Und er haftet auch dafür, dass es ohne Beschädigung bei mir ankommt. Und wenn das nicht so ist, dann kann ich mich an den Händler wenden und der muss dann meine Bestellung nochmal schicken. Er hat also seine Vertragspflichten erst dann erfüllt, wenn die Bestellung in einwandfreiem Zustand bei mir angekommen ist. Anders ist das, wenn ich bei einem Privatverkäufer etwas bestellt habe. Zum Beispiel bei Ebay-Kleinanzeigen. Da muss der Verkäufer das Paket nur bei der Post abgeben und dann läuft der Versand auf Gefahr des Käufers. Der Verkäufer muss also nur nachweisen, dass er das Paket abgeschickt hat. Das geht mit dem Versandbeleg der Post.

Frage: Wenn ich jetzt nicht da bin, wenn der Paketbote kommt, darf der das Paket dann einfach vor meiner Haustür abstellen?

Nein, das darf er nicht, auch wenn es häufig vorkommt. Eine Ausnahme gilt nur, wenn man mit dem Paketdienst vereinbart hat, dass der Paketbote das Paket an einem bestimmten Ort ablegen darf. Gut geeignet wäre zum Beispiel ein Geräteschuppen oder eine Garage. Deshalb nennt man solche Vereinbarungen auch oft „Garagenvertrag“. Zu raten ist das aber nur, wenn man einen wirklich sicheren Ort hat, der für andere nicht einsehbar ist. Denn man muss wissen: Mann trägt dann selbst das Risiko, wenn das Paket gestohlen wird oder auch vollregnet.

Frage: Jetzt steht Weihnachten vor der Tür: Was kann ich tun, wenn mein bestelltes Weihnachtsgeschenk nicht pünktlich vor Weihnachten ankommt: Kann ich Schadensersatz verlangen, wenn ich ein teureres Ersatzgeschenk kaufen muss?

Es gibt solche Fälle, in denen die Bestellung nur bis zu einem bestimmten Datum noch Sinn ergibt und danach einfach nichts mehr bringt. So etwas nennt man dann Fixgeschäft, klassisches Beispiel ist da immer die Hochzeitstorte. Denn die bringt einem nach der Hochzeit nichts mehr. Und wenn man darüber mit dem Konditor gesprochen hat, dann muss man nichts zahlen und bekommt auch die Differenz, wenn man kurzfristig einen teureren Ersatz anschaffen muss. Bei Weihnachtsgeschenken ist das anders. Die Lego-Burg macht auch am 27. Dezember noch Freude und für die Tränen an Heiligabend kann man keinen Schadensersatz verlangen. Wenn man aber das bestellte Geschenk aus Ärger über die Verspätung nun nicht mehr möchte, kann man natürlich von seinem 14-tätigen Widerrufsrecht Gebrauch machen und die Ware zurücksenden, gegen Rückerstattung des Kaufpreises.

Frage: Wie kann ich denn dafür sorgen, dass mein Weihnachtspaket möglichst sicher ankommt?

Wenn ich selbst ein (Weihnachts-) Paket verschicke, läuft das erstmal auf eigene Gefahr. Das Risiko kann ich aber minimieren, wenn ich ein paar Sachen beachte. Es empfiehlt sich z.B. ein Versand mit Sendungsverfolgung, da hier meist schon eine Versicherung mit drin ist und ich bei DHL nachfragen kann, wo das Paket geblieben ist. Wichtig ist, sich gut zu informieren.

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