Der Angeklagte im Cybertrading-Prozess mit seinmem Rechtsanwalt im Landgericht Saarbrücken (Foto: Caro Uhl/SR)

Revision gegen Urteil im Cybertrading-Prozess

Linda Grotholt / Onlinefassung: Rebecca Wehrmann   22.08.2022 | 12:30 Uhr

Im Prozess um Millionen-Betrug im Internet hat der Verteidiger des Angeklagten Revision eingelegt. Das hat Strafverteidiger Teusch dem SR mitgeteilt. Das Saarbrücker Landgericht hatte Azem S. vor gut einer Woche wegen neunfachen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs zu zwölf Jahren Haft verurteilt.

Das Gericht fällte Mitte August das Urteil über Azem S., der wegen Betrugs auf der Anklagebank saß. Azem S. soll für zwölf Jahrs ins Gefängnis. Die Kammer sah es nach dem Prozess als erwiesen an, dass der 29-Jährige Mitglied einer Bande war, die Privatanleger mit manipulierten Finanzplattformen um mehr als 32 Millionen Euro brachte. Zudem soll er in acht Fällen direkt am Kundenbetrug mitgewirkt haben.

Diese zusätzlichen Straftaten sollen laut Verteidiger Walter Teusch mit der Revision angefochten werden. Die Saarbrücker Staatsanwaltschaft hat ihrerseits keine Revision gegen das Urteil eingelegt.

Urteil nach 23 Verhandlungstagen

Der Prozess um Online-Betrug in Millionenhöhe war nach mehr als drei Jahren Ermittlungsarbeit im Mai gestartet. Rund drei Monate später fiel nach 23 Verhandlungstagen das Urteil für den Angeklagten Azem S.

Über dieses Thema haben auch die SR-Hörfunknachrichten am 22.08.2022 berichtet.


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