Gut zu wissen: Tipps für ein rechtssicheres Testament

Tipps für ein rechtssicheres Testament

Gut zu wissen

Sarah Sassou   06.09.2023 | 09:45 Uhr

Es ist ein unangenehmer Gedanke, sich mit dem eigenen Tod zu beschäftigen. Gedanken darüber, was dann mit dem Nachlass passieren soll, machen sich viele. Aber nur die wenigsten halten sie schriftlich fest. Laut Statistiken haben nur 30 bis 35 Prozent der Deutschen tatsächlich ein Testament. Weil viele von falschen Annahmen ausgingen, sagt Andreas Abel, Fachanwalt für Erbrecht aus St. Ingbert.

Irrtum Nummer 1

„Das Gesetz regelt doch eh, wer was erbt.“ Viele Menschen glauben, dass in der rechtlichen Erbfolge alles schon so geregelt ist, wie sie es auch in einem persönlichen Testament festhalten würden. Zum Beispiel, dass das Haus oder die Eigentumswohnung nach dem Tod automatisch an die Ehefrau oder den Ehemann vererbt wird. „Das stimmt aber nicht, denn das Gesetz sieht in so einem Fall vor, dass alle, die erbberechtigt sind, also auch die Kinder, einen Pflichtteil bekommen“, klärt Fachanwalt Andreas Abel auf. Das könne zu Problemen führen, wenn ein Erbe beispielsweise Schulden hat und Gläubiger auf den Erbanteil zugreifen wollen. Oder wenn ein Kredit aufs Haus aufgenommen werden soll. Das geht dann nur, wenn alle Erben zustimmen.

Irrtum Nummer 2

„Ein Testament kann ich auch selbst schreiben.“ Das denken viele, weil sie so Geld sparen wollen. Vorlagen findet man kostenlos im Internet. Das könne aber auch schief gehen, sagt Fachanwalt Andreas Abel. Er rät dazu, sich wenigstens beraten zu lassen. Denn die Verwendung juristischer Begriffe sei nötig, damit auch klar sei, was genau der letzte Wille des Erblassers ist.

Irrtum Nummer 3

„Ich habe doch kaum was zu vererben.“ Manchmal werde auch unterschätzt, dass selbst Nachlässe von geringem Wert zu Streit führen können, sagt Andreas Abel. „Selbst wenn nur 1000 Euro zu verteilen sind, kann es darüber Streit unter den Erben geben.“ Was der erfahrene Erbrechtler schon häufig beobachtet hat: „Dann kommen oft alte Konflikte wieder auf, es geht um Prinzipien.“

Irrtum Nummer 4

„Für ein Testament bin ich noch zu jung.“ Das sieht der Fachanwalt anders. „Es kann immer was passieren, deswegen sollte man sich schon rechtzeitig um ein Testament kümmern.“ Andreas Abel rät außerdem, sich dann auch um eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung zu kümmern. Das gehöre auch zur Nachlassregelung dazu.

Ein Testament dient dazu, zu regeln, was mt dem Nachlass passiert und dass Kinder und Ehepartner gut versorgt sind. „Wenn man möchte, dass das Patenkind das Motorrad bekommt, kann man das in einem Testament ebenfalls vermerken“ sagt Andreas Abel.

Ein Testament wirkt sich auch steuerlich aus, denn es können Erbschaftssteuern fällig werden. Überschreitet man Grenzbeträge, zum Beispiel beim Vererben einer Immobilie, dann können auf Kinder oder auch auf Partner, mit denen man nicht verheiratet ist, hohe Steuern zukommen.  „Deswegen rate ich dazu, sich Experten hinzuzuziehen, damit man das Beste für sich und seine Erben herausholen kann.“ Dabei gehe es nicht darum, dass Rechtsanwälte Profit daraus schlagen wollen. „Wir Juristen würden auch daran verdienen, wenn sich die Erben später verkrachen und dann rechtliche Unterstützung brauchen. Da helfen wir lieber vorher, Streit zu verhindern.“

Die Kosten für eine solche Beratung liegen bei 1000 bis 2000 Euro, so die Angabe von Abel. Dafür gibt es dann einen Testamentsentwurf und der sei rechtssicher, sagt der Jurist. Das fertige Testament kann man dann beim Nachlassgericht oder beim Notar hinterlegen. Die Erbengemeinschaft, die in der Kanzlei des Rechtsanwalts oder Notars zusammenkommt, um den letzten Willen des Verstorbenen zu erfahren, gibt es nur im Film. Tatsächlich geht eine Testamentseröffnung viel bürokratischer zu. Die Information, wer was geerbt hat, schickt das Nachlassgericht den Betroffenen per Post zu.

Ein Testament kann man auch zuhause aufbewahren. Wer den letzten Willen eines Verstorbenen findet und nicht damit einverstanden ist, sollte es auf keinen Fall verschwinden lassen. „Das ist nämlich eine Straftat“, sagt Rechtsanwalt Andreas Abel.

"Gut zu wissen" - immer mittwochs in der Sendung "Bunte Funkminuten" auf SR 3 Saarlandwelle.

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