Gerichtssaal des Oberlandesgerichts Koblenz (Foto: IMAGO / Thomas Frey)

Der Bundesgerichtshof befasst sich mit dem Mordfall Yeboah

Thomas Gerber   16.10.2023 | 15:12 Uhr

Der Mord an dem ghanaischen Asylbewerber Samuel Yeboah wird den Bundesgerichtshof beschäftigen. Die Verteidigung des beschuldigten ehemaligen Neonazis Peter S., die Bundesanwaltschaft und die Nebenklage gehen in Revision.

Das Oberlandesgericht Koblenz hat dem SR bestätigt, dass die Bundesanwaltschaft bereits in der vergangenen Woche und ein Vertreter der Nebenklage am Montagvormittag Revision gegen das Urteil im Yeboah-Prozess eingelegt haben. Ebenfalls eingegangen ist inzwischen nach Angaben des Oberlandesgerichts die Revision der Verteidigung des Angeklagten.

Während sich die Revisionen von Bundesanwaltschaft und Verteidigung insbesondere gegen das verhängte Strafmaß von sechs Jahren zehn Monaten richten dürften, will die Nebenklage erreichen, dass weitere Bewohner der Asylbewerberunterkunft als Opfer eines versuchten Mordes anerkannt werden.

Das Gericht war in seinem Urteil nicht mehr von 20, sondern "nur" noch von zwölf potenziellen Opfern ausgegangen. Acht Bewohner hätten zum Zeitpunkt der Brandlegung durch den damaligen Neonazi Peter S. im Erdgeschoss Geburtstag gefeiert und seien von den Flammen nicht im Schlaf überrascht worden.

Zweifel an Einzeltäter-These

Guido Britz, der Verteidiger des Angeklagten, hatte bereits am Wochenende angekündigt, Revision gegen das Urteil für den ehemaligen Saarlouiser Neonazi Peter S. einzulegen. Insbesondere die im Urteil vertretene Einzeltäter-These und die rassistische Motivlage von S. seien demnach zweifelhaft.

Britz verwies auf die "geständige Einlassung" seines Mandanten, wonach er das Feuer in der Saarlouiser Asylbewerberunterkunft nicht alleine gelegt habe. Der spätere Szeneaussteiger Heiko S. sei vielmehr treibende Kraft in der Brandnacht gewesen. Gegen Heiko S. werde deshalb inzwischen wegen des Verdachts des Mordes ermittelt.

Peter S. zum Tatzeitpunkt laut Verteidigung kein überzeugter Rassist

Zudem äußerte Britz – wie in seinem Plädoyer – erneut Zweifel an dem vom Gericht angenommenen Tatmotiv, S. habe das Feuer aus Ausländerhass gelegt. So sei S. erst wenige Monate vor dem Anschlag Mitglied der Saarlouiser Skinheadszene geworden.

Zum Zeitpunkt der Brandlegung im September 1991 sei er noch kein überzeugter Rassist gewesen. Dies habe auch die psychiatrische Sachverständige in ihrem Gutachten bestätigt.

Über dieses Thema haben auch die SR-Hörfunknachrichten am 14.10.2023 berichtet.


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