Spielplatz am Saarufer in Höhe des Saarbrücker Staatstheaters (Foto: SR/Felix Schneider)

Spielplatz-Unglück an der Saar: Müsste dort ein Zaun sein?

Sandra Schick mit Informationen von Eva Lippold   10.10.2023 | 15:56 Uhr

Ein Junge verlässt in einem unbeobachteten Moment den Spielplatz - und ertrinkt anschließend in der Saar. Nach dem tragischen Fall von Mathis wird im Saarland über die Sicherheit von Spielplätzen diskutiert. Müsste ein solcher Platz in Wassernähe nicht eingezäunt sein? Welche Vorschriften gelten.

Vor einer Woche ist der fünfjährige Mathis von dem Spielplatz am Staatstheater in Saarbrücken verschwunden. Am Montag wurde das Kind in der Saar gefunden, der Junge ist ertrunken.

Viele Menschen diskutieren jetzt auch in den Sozialen Netzwerken über die Sicherheit des Spielplatzes. Einige fordern, der Platz müsse durch einen Zaun abgegrenzt werden, damit Kinder nicht so schnell von dort zum Fluss laufen könnten.

Stadt: In 50 Jahren noch kein ähnlicher Unfall passiert

Die Stadt Saarbrücken will sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu möglichen Konsequenzen aus dem Fall äußern. Im Hinblick auf die Sicherheit verweist sie darauf, dass sich zwischen dem Spielplatz und der Saar eine Hecke befindet. Außerdem verläuft dazwischen noch der stark genutzte Leinpfad.

Zudem existiere der Spielplatz seit mindestens 50 Jahren an dieser Stelle - ein vergleichbarer Unfall sei seitdem noch nie passiert.

Spieplatz am Staden ist eingezäunt

Ein Spielplatz in ähnlicher Lage befindet sich ein Stück weiter flussaufwärts am Staden. Dieser liegt ebenfalls sehr nah am Ufer der Saar. Der Spielplatz am Staden ist zusätzlich abgesichert. Er ist fast vollständig durch eine Hecke eingegrenzt, außerdem gibt es einen Zaun und Durchlaufsperren an den Eingängen.

Nach Unfall an der Saar: Diskussionen um Sicherheit am Saarbrücker Spielplatz
Audio [SR 3, Moderation: Simin Sadeghi, 10.10.2023, Länge: 03:58 Min.]
Nach Unfall an der Saar: Diskussionen um Sicherheit am Saarbrücker Spielplatz

Kinderschutzbund: Eltern müssen Risiko im Auge haben

Der saarländische Kinderschutzbund sieht auf SR-Anfrage keine größeren Sicherheitsmängel bei dem Spielplatz am Staatstheater. Der Vorsitzende Stefan Behr sagte im SR: "Jeder, der mit seinem Kind auf diesen Spieplatz geht, sieht ja, dass dort die Saar in unmittelbarer Nähe ist." Man könne also dieses Risiko im Auge haben.

Insgesamt, so Behr, würden es die saarländischen Kommunen mit der Sicherheit ihrer Spielplätze schon sehr genau nehmen.

Welche Vorschriften gelten

Aber gibt es eigentlich Vorgaben, ab wann ein öffentlicher Spielplatz umzäunt sein muss?

Generell müssen sich Betreiber von Spielplätzen beim Bau und der Gestaltung an strenge Richtlinien halten. Eine Reihe bestimmer DIN-Normen regeln die Sicherheit der Ausstattung, der Spielgeräte und des Bodens etwa. Auch die Umrandung eines Spielplatzes ist in der DIN-Norm 18034 geregelt - allerdings ist diese recht allgemein gefasst.

In Deutschland gibt es zertifizierte Prüfer für die Sicherheit von Spielplätzen. Auch der TÜV Rheinland nimmt solche Überprüfungen vor. Sprecher Fabian Dahlem sagt auf SR-Anfrage: "Grundsätzlich müssen Spielplätze nicht grundsätzlich umzäunt werden, es sei denn, es sind Gefahrenquellen daneben vorhanden." Dazu gehörten auch beispielsweise tiefe Gewässer.

In der entsprechenden DIN-Norm heißt es:

Einfriedungen:
Spielplätze sind gegenüber Straßen, Gleiskörpern, tiefen Wasserläufen, Abgründen und ähnlichen Gefahrenquellen mit einer wirksamen Einfriedung (dichte Hecken, Zäune u. ä.) zu versehen.

Allerdings gebe es keine festen Vorgaben, ab welcher Entfernung zum Wasser oder ab welcher Wassertiefe ein Zaun angebracht werden müsse, so Dahlem. Auch sei in der Norm nicht festgehalten, wie hoch genau eine Hecke oder Mauer um den Spielplatz sein muss. Generell gelte laut DIN-Norm eine Einfriedung als "wirksam", wenn sie mindestens einen Meter hoch sei.

Gerade in solchen Detailfragen müssen also letztlich die Kommunen entscheiden, was im jeweiligen Fall angebracht ist.

Über dieses Thema hat auch SR 3 Saarlandwelle am 10.10.2023 berichtet.


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