Gescheiterter Mordauftrag aus dem Gefängnis heraus?

Gescheiterter Mordauftrag aus dem Gefängnis heraus?

Thomas Gerber   17.10.2023 | 17:10 Uhr

Vor dem Landgericht Saarbrücken hat am Dienstag der Prozess gegen einen 49-Jährigen begonnen, der versucht haben soll, aus dem Gefängnis heraus die Ermordung seiner Ehefrau zu organisieren. Die mittlerweile geschiedene Frau hat von den Plänen erst auf dem Gerichtsflur erfahren.

Ein 49-jähriger Versicherungskaufmann, der aktuell noch wegen Betrügereien in Haft sitzt, soll zwei Mitgefangene beim Freigang im Gefängnisinnenhof auf sein Vorhaben angesprochen haben. Ob sie denn nicht jemanden kennen würden, der für 5000 bis 8000 Euro bereit wäre, seine Ehefrau zu ermorden.

Die beiden Angesprochenen erklärten, dass sie die Sache zwar nicht sonderlich ernst genommen, sondern eher als Wichtigtuerei abgetan hätten. Trotzdem wurde der mutmaßliche Mordauftrag zum JVA-Gespräch und kam der Gefängnisleitung zu Ohren. Die JVA erstattete Strafanzeige gegen den 49-Jährigen.

Gewalt ja – aber nie Morddrohung erhalten

Dessen inzwischen geschiedene Ehefrau erklärte, dass sie am Dienstag auf dem Flur des Landgerichts erstmals von ihrer geplanten Ermordung erfahren und dies zunächst für eine Spaß gehalten habe. Eine Morddrohung habe sie nie bekommen. Gewalt in der Ehe habe es aber gegeben.

Ob bloße Wichtigtuerei oder doch ein gescheiterter Auftragsmord? Der Angeklagte schwieg zu den Vorwürfen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Versuch zur Beteiligung an einem Totschlag vor. Das Gericht jedoch wies darauf hin, dass auch eine Verurteilung wegen eines versuchten Auftragsmords in Frage kommt.

Der Prozess wird am 7. November fortgesetzt. Vermutlich wird dann bereits das Urteil verkündet.

Über dieses Thema haben auch die SR-Hörfunknachrichten am 17.10.2023 berichtet.


Weitere Gerichtsmeldungen aus dem Saarland

Revision gegen Urteil im Prozess eingelegt
Der Bundesgerichtshof befasst sich mit dem Mordfall Yeboah
Der Mord an dem ghanaischen Asylbewerber Samuel Yeboah wird den Bundesgerichtshof beschäftigen. Die Verteidigung des beschuldigten ehemaligen Neonazis Peter S., die Bundesanwaltschaft und die Nebenklage gehen in Revision.

Fahrlässige Tötung
Wegen tödlichem Rucksack-Streit zu mehrjähriger Haft verurteilt
Im Prozess um einen tödlichen Streit wegen eines Rucksacks ist der Angeklagte am Freitag zu drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der 41-Jährige wurde der fahrlässigen Tötung schuldig gesprochen. Das Landgericht Saarbrücken ordnete seine Unterbringung in einer Suchtklinik an.

Prozess am Landgericht Saarbrücken
Betreuer mit Machete getötet: Acht Jahre Haft für 55-Jährigen
Weil er seinen Betreuer im März mit einer Machete getötet hat, ist ein Mann am Donnerstag am Landgericht Saarbrücken zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht ordnete darüber hinaus die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an.

Artikel mit anderen teilen


Push-Nachrichten von SR.de
Benachrichtungen können jederzeit in den Browser Einstellungen deaktiviert werden.

Datenschutz Nein Ja