23-Jähriger wegen Messerangriff zu Freiheitsstrafe verurteilt
Im Prozess um die brutale Messerattacke auf einen Mann und eine Frau im Wildpark Karlsbrunn ist am Freitag der Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt worden. Das Gericht sprach ihn des zweifachen versuchten Totschlags schuldig und ordnete die Unterbringung des 23-Jährigen in der Merziger Forensik an.
Im Prozess um ein Gewaltverbrechen an einem Paar im Wildtierpark Karlsbrunn bei Großrosseln ist am Freitag das Urteil gesprochen worden. Der Angeklagte ist zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt worden. Das Gericht ordnete außerdem die Unterbringung in der Merziger Forensik an.
Nur äußerst glückliche Umstände hätten dazu geführt, dass die beiden Opfer die Attacke überlebt hätten, so das Gericht. Denn zig Mal hatte der 23-Jährige an jenem Samstagabend im August auf die beiden eingestochen.
Er war seinen Opfern, die mit dem Hund im Wald unterwegs waren, zufällig begegnet, als er das Wochenende auf dem Parkplatz des Wildparks in seinem Kleinlaster verbringen wollte. Urplötzlich stach er von hinten mit einem Messer auf beide ein – verletzte sie lebensgefährlich.
Frage der Schuldfähigkeit
Im Prozess ging es vor allem um die Frage der Schuldfähigkeit. Der Angeklagte leidet laut Gutachterin unter einer emotionalen Persönlichkeitsstörung, war in Polen mehrfach in psychiatrischer Behandlung und hat bereits drei Mal versucht, sich das Leben zu nehmen.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Verurteilung wegen Mordes beantragt. Die Heimtücke so das Gericht sei zwar objektiv gegeben, die beiden Opfer arg und wehrlos gewesen. Subjektiv aber habe der Angeklagte das aufgrund seiner Persönlichkeitsstörung vermutlich gar nicht erkennen können.
Über dieses Thema haben auch die SR info-Nachrichten am 22.03.2024 berichtet.