So erging es den Opfern des Messerangriffs im Warndt-Wald

23-Jähriger wegen Messerangriff zu Freiheitsstrafe verurteilt

Thomas Gerber   22.03.2024 | 16:32 Uhr

Im Prozess um die brutale Messerattacke auf einen Mann und eine Frau im Wildpark Karlsbrunn ist am Freitag der Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt worden. Das Gericht sprach ihn des zweifachen versuchten Totschlags schuldig und ordnete die Unterbringung des 23-Jährigen in der Merziger Forensik an.

Im Prozess um ein Gewaltverbrechen an einem Paar im Wildtierpark Karlsbrunn bei Großrosseln ist am Freitag das Urteil gesprochen worden. Der Angeklagte ist zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt worden. Das Gericht ordnete außerdem die Unterbringung in der Merziger Forensik an.

Video [aktueller bericht, 26.02.2024, Länge: 2:08 Min.]
Angeklagter gesteht bei Prozessauftakt Messerangriff auf Pärchen
Vor dem Landgericht in Saarbrücken hat am Montag der Prozess gegen einen 23-Jährigen begonnen, der in Karlsbrunn ein Pärchen im Sommer 2023 mit einem Messer angegriffen haben soll. Der Angeklagte hat die Tat gestanden und sich bei den Opfern entschuldigt.

Nur äußerst glückliche Umstände hätten dazu geführt, dass die beiden Opfer die Attacke überlebt hätten, so das Gericht. Denn zig Mal hatte der 23-Jährige an jenem Samstagabend im August auf die beiden eingestochen.

Er war seinen Opfern, die mit dem Hund im Wald unterwegs waren, zufällig begegnet, als er das Wochenende auf dem Parkplatz des Wildparks in seinem Kleinlaster verbringen wollte. Urplötzlich stach er von hinten mit einem Messer auf beide ein – verletzte sie lebensgefährlich.

23-Jähriger wegen Messerangriff zu Freiheitsstrafe verurteilt
Audio [SR 3, Thomas Gerber, 22.03.2024, Länge: 00:57 Min.]
23-Jähriger wegen Messerangriff zu Freiheitsstrafe verurteilt

Frage der Schuldfähigkeit

Im Prozess ging es vor allem um die Frage der Schuldfähigkeit. Der Angeklagte leidet laut Gutachterin unter einer emotionalen Persönlichkeitsstörung, war in Polen mehrfach in psychiatrischer Behandlung und hat bereits drei Mal versucht, sich das Leben zu nehmen.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Verurteilung wegen Mordes beantragt. Die Heimtücke so das Gericht sei zwar objektiv gegeben, die beiden Opfer arg und wehrlos gewesen. Subjektiv aber habe der Angeklagte das aufgrund seiner Persönlichkeitsstörung vermutlich gar nicht erkennen können.

Über dieses Thema haben auch die SR info-Nachrichten am 22.03.2024 berichtet.


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Gutachten bescheinigt psychische Störung
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Nach der Messerattacke von Karlsbrunn kommt der mutmaßliche Täter vermutlich in die Merziger Forensik. Laut einem Gutachten soll der Mann an einer psychischen Störung leiden.

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