NPD-Parteiflagge (Foto: picture alliance / dpa / Fredrik von Erichsen)

Rechtsextreme NPD wird nicht verboten

  17.01.2017 | 10:20 Uhr

Zum zweiten Mal ist ein NPD-Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Die Karlsruher Richter wiesen am Dienstag den Verbotsantrag der Länder zurück. Vorangegangen war eine Diskussion, die jahrelang sowohl Politik als auch Justiz beschäftigte.

Die rechtsextreme NPD wird nicht verboten. Ihre Gesinnung sei zwar verfassungsfeindlich, die Partei habe aber nicht das "Potenzial", die Demokratie in Deutschland zu beseitigen, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Dienstag in Karlsruhe verkündeten Urteil. Damit scheiterte der vom Bundesrat gestellte Verbotsantrag, nachdem bereits 2003 ein erster Anlauf für ein NPD-Verbot aus formalen Gründen erfolglos geblieben war.

Der erste Antrag auf ein Verbot der NPD ist beim Bundesverfassungsgericht am 30. Januar 2001 eingereicht worden. Vorangegangen waren monatelange Debatten der damaligen rot-grünen Bundesregierung. Nur zwei Monate später folgten auch Bundestag und Bundesrat mit eigenen Anträgen. Am 18. März 2003 stellte das Bundesverfassungsgericht das Verfahren ein, ohne die Frage der Verfassungswidrigkeit der NPD zu prüfen. Zuvor war bekannt geworden, dass V-Leute des Verfassungsschutzes in der Führungsebene der NPD tätig waren.

Erst die Aufdeckung der rechtsextremen Zelle Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) gab der nie verstummten Verbotsdebatte neue Nahrung. Und so beschloss die Innenministerkonferenz der Länder am 9. Dezember 2011, die Chancen eines neuen NPD-Verbotsantrages zu prüfen. Am 5. Dezember 2012 plädierte sie für ein neues Verbotsverfahren. Einen Tag später folgte die Ministerpräsidentenkonferenz dieser Empfehlung. Noch im gleichen Jahr am 14. Dezember beschloss der Bundesrat mit großer Mehrheit, dass die Länderkammer in Karlsruhe einen neuen Antrag einreicht. Bundesregierung und Bundestag ließen zunächst noch offen, ob sie sich anschließen.

Am 18. März 2013 wurde bekannt, dass sich die Bundesregierung nicht an einem neuen Verbotsantrag beteiligt. Die fünf Minister der FDP im Bundeskabinett lehnten einen solchen Schritt ab. Die FDP wollte die NPD politisch bekämpfen.

Am 3. Dezember 2013 traf der 268 Seiten starke Antrag beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein. Er listete zahlreiche Zitate von Parteifunktionären auf, die belegen sollten, dass die NPD ideologisch auf einer Linie mit der NSDAP steht. Nach einer intensiven Vorprüfung und vom Gericht angeforderten weiteren Schriftsätzen beider Seiten begann am 1. März 2016 die dreitägige mündliche Verhandlung am Zweiten Senat des Verfassungsgerichts. Zum Auftakt stand die Frage im Mittelpunkt, ob Bund und Länder rechtzeitig vor Antragstellung alle Spitzel in den Reihen der NPD-Führungsebene abschalteten.

Mit der jetzigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist der Bundesrat als Antragsteller im Verfahren zum zweiten Mal mit dem Wunsch nach einem Parteiverbot gescheitert. Damit dürfte ein Parteiverbot endgültig vom Tisch sein.

Über dieses Thema wurde auch in den Hörfunknachrichten vom 17.01.2017 berichtet.

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