Leichter taufen oder heiraten in der evangelischen Kirche
Die Landessynode der Evangelischen Kirche im Rheinland hat die Regeln für Gottesdienste, Taufen und Trauungen gelockert. So sollen auch Menschen, die der Kirche nicht nahe stehen, leichter an kirchlichen Feiern teilnehmen können. Das betrifft auch evangelische Gemeinden im Saarland.
Evangelische Gottesdienstzeiten sollen künftig regional bestimmt werden. Die Gemeindeleitungen vor Ort können dann festlegen, dass der Sonntagsgottesdienst statt am Sonntag regelmäßig an einem anderen Wochentag stattfindet.
Taufe und Trauung auch außerhalb der Gemeinde möglich
Außerdem sind in Zukunft alle Getauften zum Abendmahl willkommen, auch nicht konfirmierte Kinder dürfen teilnehmen und es darf Traubensaft statt Wein verwendet werden, ohne dass die Gemeindeleitungen dies, wie bisher, eigens beschließen müssten.
Kirchliche Amtshandlungen wie Taufen, Trauungen und Beerdigungen dürfen künftig ohne kirchliche Ausnahmegenehmigung außerhalb der eigenen Ortsgemeinde abgehalten werden. Die einzige Regel laute: Der Gottesdienst müsse öffentlich sein.
Eltern von Täuflingen müssen nicht in der Kirche sein
Zudem dürfen Kinder auch dann getauft werden, wenn ihre Sorgeberechtigten keine Mitglieder der Kirche sind. Allerdings müsse die christliche Erziehung gewährleistet sein. Für Tauf-Patinnen und Paten sind künftig nur noch Kirchenmitgliedschaft und Religionsmündigkeit Voraussetzung, nicht mehr die Konfirmation.
Seit Sonntag hatte die Evangelische Landessynode in Düsseldorf getagt.
Über dieses Thema berichteten die SR-Hörfunknachrichten am 19.01.2024.