Bauarbeiter, Stahlflechter auf einer Baustelle (Foto: IMAGO / Gerhard Leber)

Bisher 20 Verstöße gegen das Fairer-Lohn-Gesetz

mit Informationen von Kristin Luckhart   19.12.2023 | 18:34 Uhr

Seit zwei Jahren dürfen öffentliche Aufträge im Saarland nur noch an Unternehmen vergeben werden, die ihren Beschäftigten einen fairen Lohn zahlen. Doch nicht alle halten sich daran. Bislang sind im Saarland 20 Verstöße gegen das Tariftreue- und Fairer-Lohn-Gesetz festgestellt worden.

Das Saarländische Tariftreue- und Fairer-Lohn-Gesetz (STFLG) gilt bei öffentlichen Aufträgen mit einem Volumen von mehr als 25.000 Euro. Seit rund zwei Jahren ist es in Kraft. Doch nicht alle Unternehmen halten sich daran. Wie das Sozialministerium dem SR mitteilte, sind bislang 20 Verstöße festgestellt worden.

Gegen zwei Unternehmen aus dem Elektrohandwerk und eines aus dem Baugewerbe seien Sanktionen in Höhe von insgesamt rund 12.000 Euro verhängt worden. Bislang sei aber noch kein Unternehmen vom Wettbewerb ausgeschlossen worden.

Verordnungen regeln Umsetzung des Fairer-Lohn-Gesetzes

Bisher ist das Fairer-Lohn-Gesetz im Saarland in neun Branchen umgesetzt: Einzelhandel, Groß- und Außenhandel, Maler- und Lackiererhandwerk, Sanitär- und Heizungshandwerk, Wach- und Sicherheitsgewerbe, Schreinerhandwerk, Metallhandwerk, Elektrohandwerk, Gebäudereinigerhandwerk.

Weitere Verordnungen sind in Vorbereitung. Nach Angaben des Sozialministeriums ist für jede Branche eine eigene Rechtsverordnung notwendig, weil die Kernarbeitsbedingungen je nach Branchentarifvertrag unterschiedlich sind.

Branchen, in denen kein Tarifvertrag vereinbart sei, müssten mindestens die Vorgaben des Mindestlohngesetzes einhalten. Ein beratender Ausschuss werde künftig feststellen, welcher Tarifvertrag zugrunde gelegt wird. Dieser Ausschuss werde gerade errichtet.

Arbeitskammer schlägt Nachbesserungen vor

Aus Sicht der Arbeitskammer des Saarlandes ist das Gesetz bislang ein Erfolg. So verhindere das Gesetz einen rigorosen Preiswettbewerb und damit Tarif- und Sozialdumping. Für alle Unternehmen gebe es die gleichen, auf Tarifverträgen basierenden Standards.

Die Kammer sieht aber noch einigen Verbesserungsbedarf. So wäre eine größere Transparenz wichtig. Daher spricht sich die Kammer dafür aus, wieder ein Online-Tarifregister einzuführen. In anderen Bundesländern, zum Beispiel in Bremen und Berlin, gebe es das bereits. Darüber hinaus fordert die Arbeitskammer mehr Kontrollen. Die Prüfbehörde brauche mehr Personal. Es müssten auch mehr Branchen als bisher einbezogen werden.

VSU lehnt Fairer-Lohn-Gesetz weiter ab

Die Vereinigung der Saarländischen Unternehmensverbände (VSU) lehnt das Fairer-Lohn-Gesetz indes weiter ab. VSU-Geschäftsführer Jens Colling erklärte, das Gesetz verknüpfe sozialpolitische Aspekte und politische Interessen beliebig mit dem Vergaberecht.

Arbeitsbedingungen würden in Tarifverträgen häufig über mehrere hundert Seiten ausgearbeitet. Im Fairer-Lohn-Gesetz seien sie auf eine oder zwei Seiten reduziert. Das führe zu Unschärfen und Rechtsunsicherheit. Unternehmen liefen Gefahr, unwissentlich gegen Bedingungen des Verfahrens zu verstoßen.

Außerdem sei die Umsetzung sehr komplex. Ein Beleg dafür sei, dass die Landesregierung in zwei Jahren nur sehr wenige Verordnungen erarbeitet habe. Sie decke damit nur einen geringen Teil der wirtschaftlichen Bandbreite ab. Zudem müssten die Verordnungen immer wieder neu gefasst werden. Das Gesetz beschränke auch die unternehmerische Freiheit und verletze die europarechtliche Dienstleistungsfreiheit.

Über dieses Thema hat auch die SR-Fernsehsendung "aktueller bericht" am 19.12.2023 berichtet.


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