Das Oberlandesgericht in Koblenz. (Foto: SR Fernsehen)

Yeboah-Prozess: Zeugen beschreiben Ex-Skinheadchef Peter St. als "manipulativ"

Barbara Spitzer   08.04.2024 | 19:39 Uhr

Im zweiten Verfahren um den tödlichen Brandanschlag auf ein Asylbewerberheim in Saarlouis ist die Luft für die Anklage zuletzt dünn geworden: Der wegen Beihilfe zum Mord angeklagte Ex-Skinheadchef Peter St. kam vor vier Wochen auf freien Fuß, weil kein dringender Tatverdacht mehr bestehe. Dennoch geht die Beweisaufnahme unvermindert weiter.

Anders als an den ersten Prozesstagen kommt die langjährige Szenengröße der Saarlouiser Skinheads nicht mehr in Handschellen in den Gerichtssaal, sondern auf freiem Fuß. Der Haftbefehl gegen Peter St. ist aufgehoben, weil er von einem Zeugen entlastet worden ist. Demnach habe er bei einem Saufgelage vor der Tat nicht konkret zu einem Brandanschlag aufgerufen, sondern nur gesagt, es müsse "etwas passieren".

Doch dieses Gespräch in einer Saarlouiser Kneipe ist von einem Tätowierer, der am Montag als Zeuge vor dem Oberlandesgericht Koblenz ausgesagt hat, nun anders dargestellt worden. Demnach sei doch sehr konkret über Benzin als Hilfsmittel gesprochen worden. Das habe ihm ein Szenemitglied anvertraut.

Der Verteidiger sprach von einer erfundenen Geschichte, auch die Nebenklage war skeptisch. "Mir ist auch nicht so ganz klar, warum dieser Zeuge aus dem Umfeld der NPD mit ihm, der seit 30 Jahren letztlich nichts mehr mit ihm zu tun hatte, über sowas sprechen sollte – obwohl sie keine enge Beziehung hatten, auch in politischer Hinsicht nicht", so Björn Elberling, Vertreter der Nebenklage.

Video [aktueller bericht , 08.04.2024, Länge: 2:48 Min.]
Weitere Zeugenaussagen im Yeboah-Prozess gegen Peter S.

Peter St. soll den Ton angegeben haben

Zwei andere Zeugen aus der Skinheadszene der 90er Jahre waren da aus Sicht der Nebenklage ergiebiger. Beide gaben an, dass Peter St. den Ton angegeben habe, einer beschrieb ihn als manipulativ und intrigant. Aus Sicht der Nebenklage stärkt das den Vorwurf der Beihilfe zu dem tödlichen Anschlag, bei dem der ghanaische Flüchtling Samuel Yeboah 1991 starb.

"Die Anklage basiert ja eben auch darauf, dass wenn diese Person bei so einem Kneipentreffen sagt "Hier müsste so etwas passieren", dass das dann von einem Mitglied der Szene eben nicht nur als Gesprächsbeitrag gesehen wird, sondern schon auch als Ansage, als etwas, das man dann umsetzt", sagt Elberling.

Dass der Angeklagte eine entsprechende Stellung in der Szene hatte, das habe der Zeuge, der den Angeklagten schon seit Mitte der 80er kenne, an diesem Prozesstag sehr eindrücklich geschildert.

Wie klar war die Ansage wirklich?

Den noch nicht rechtskräftig verurteilten Brandstifter Peter S. beschreibt ein Zeuge überdies als leicht beeinflussbar, als einen, der für den "Boss" alles Mögliche gemacht hätte – die Kernfrage bleibt damit, wie klar die Ansage des Szenechefs am Tatabend wirklich war. Sie dürfte den Staatsschutzsenat am Oberlandesgericht Koblenz wohl noch eine Weile beschäftigen.

Über dieses Thema hat auch der "aktuelle bericht" im SR Fernsehen am 08.04.2024 berichtet.


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