Sinnerthal-Täter wurde als "geheilt" entlassen
Im Fall des mutmaßlichen Sexualstraftäters von Sinnerthal haben Gutachter mehrfach möglicherweise falsche Prognosen gestellt. Der im Zusammenhang mit dem Tod einer 69-Jährigen Inhaftierte soll sich dabei nach seiner Entlassung aus der Sicherungsverwahrung 2020 an die Bewährungsauflagen gehalten haben.
Unter Auflagen war der mehrfach vorbestrafte 61-Jährige vor drei Jahren aus der Sicherungsverwahrung entlassen worden.
Die Strafvollstreckungskammer stellte ihn unter die Aufsicht eines Bewährungshelfers. Der dreifach einschlägig verurteilte 61-Jährige musste sich regelmäßig bei seinem Bewährungshelfer melden, hatte ein striktes Kontaktverbot zu zwei seiner früheren Opfer und musste wöchentlich zur Therapie in die forensisch-psychiatrische Ambulanz.
An diese Auflagen hatte er sich nach Angaben des Landgerichts bislang auch gehalten.
Mehrere Gutachter hatten sich positiv geäußert
2022 kamen Gutachter zudem zu dem Ergebnis, dass die bis dahin angeordnete forensische psychiatrische Betreuung nicht mehr erforderlich sei. Laut Landgericht hatte die Vollstreckungskammer die Therapieanweisung aufgehoben - nach einer fachärztlichen Empfehlung, die dem Mann einen erfolgreichen Therapieverlauf bescheinigt hatte.
Ähnlich positiv hatten sich bereits 2020 zwei Gutachter geäußert. In ihrer Legalprognose kamen sie zu dem Ergebnis, dass von dem 61-Jährigen keine Gefahr mehr ausgehe und keine Straftaten mehr zu erwarten seien.
Im Juli 2022 wurde er dann quasi als "geheilt" entlassen.
DNA-Spuren des 61-Jährigen am Körper des Opfers
Unterdessen gibt es neue Details zur Spurenlage am Tatort. Nach SR-Informationen waren die DNA-Spuren des 61-Jährigen am Körper des Opfers gefunden worden. Dies deutet, ebenso wie die Tatsache, dass die 69-jährige Frau halb entkleidet tot aufgefunden wurde, auf Vergewaltigung hin.
Nach wie vor unklar ist die Todesursache der 69-Jährigen. Bei der Obduktion waren zunächst keine äußeren Verletzungen festgestellt worden.
Beschuldigter schweigt bislang
Der Vorwurf gegen den 61-Jährigen lautet bislang auf Vergewaltigung. Er hat sich noch nicht zu dem Vorwurf geäußert. Sein Verteidiger hat Akteneinsicht beantragt.
Über dieses Thema berichten die SR-Hörfunknachrichten am 15.09.2023.