Einsatzfahrzeuge der Polizei (Foto: IMAGO / Maximilian Koch)

Rechts·extreme Gruppe verboten

  21.09.2023 | 15:30 Uhr

Polizisten haben am Dienstag (21.9.) sechs Häuser im Saarland durchsucht. Dort hatten sich Mitglieder des Vereins „Hammerskins Deutschland“ getroffen.

Die Bundes·innenministerin Faeser hat den Verein „Hammerskins Deutschland“ verboten. Die Ministerin sagt: Der Verein ist rechts·extrem und rassistisch. Der Verein handelt menschen·verachtend. Nach dem Verbot haben Polizisten in 10 Bundes·ländern Wohnungen von Anführern der „Hammerskins“ durchsucht.

Im Saarland haben Polizisten auch die „Hate Bar“ in Dillingen durchsucht. Dort haben sich Mitglieder des Vereins aus ganz Deutschland getroffen. In der Gaststätte sind auch schon mehrere rechts·extreme Bands aufgetreten.


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Rechts·extreme Gruppe verboten
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Rechts·extreme Gruppe verboten


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Innen·minister/Innen·ministerin

Das Innen·ministerium ist eine Behörde. Der Chef oder die Chefin der Behörde ist der Innen·minister oder die Innen·ministerin. Er oder sie gehört der Regierung eines Landes an. Der Innen·minister oder die Innen·ministerin ist zuständig für die Verwaltung des Landes. Dazu gehören die Polizei aber auch der Sport.


rechts·extrem

Rechts·extreme wollen, dass nicht alle Menschen die gleichen Rechte haben. Sie denken zum Beispiel, dass Deutsche besser sind als Ausländer. Oder sie denken, Christen sind besser als Juden oder Muslime. Manche Rechts·extreme sind gewalttätig. Sie greifen zum Beispiel Ausländer oder Menschen mit Behinderung an.


Rassismus

Wenn man Menschen zum Beispiel wegen ihrer Hautfarbe ablehnt, ist das rassistisch. Rassisten behaupten, dass diese Menschen weniger wert sind als andere und deshalb auch weniger Rechte haben sollen. In Deutschland ist Rassismus verboten. Im Gesetz steht: Niemand darf wegen seiner Abstammung, Rasse oder Herkunft benachteiligt werden.

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