Yeboah-Prozess: Jetzt auch Anklage gegen Peter St.

Mordfall Yeboah: Anklage gegen Saarlouiser Ex-Neonazi-Chef erhoben

Thomas Gerber   13.11.2023 | 13:26 Uhr

In der Causa Yeboah hat die Bundesanwaltschaft Anklage gegen den Ex-Anführer der Saarlouiser Neonaziszene Peter St. erhoben. Dem 54-Jährigen wird Beihilfe zum Mord an dem ghanaischen Flüchtling Samuel Yeboah vorgeworfen, der bei einem Brandanschlag auf die Asylbewerberunterkunft 1991 einen grausamen Tod gestorben war.

Die Anklage war erwartet worden – denn seit nunmehr gut fünf Monaten sitzt Peter St. bereits in Untersuchungshaft. Die Bundesanwaltschaft geht davon aus, dass er es war, der mit seiner Äußerung, so etwas wie im Osten müsste auch mal hier in Saarlouis passieren, den entscheidenden Impuls für die Tat gegeben hatte.

Beeinflusst und bestärkt durch diese Aussage habe sich der Haupttäter Peter S. in der Nacht zum 19. September 1991 von der Kneipe Bayrischer Hof aus auf den Weg gemacht und das tödliche Feuer in der Asylbewerberunterkunft gelegt – wobei die Bundesanwaltschaft dies lediglich als Beihilfe und nicht als Anstiftung zu Mord wertet. Letzteres würde bei einer Verurteilung ein höheres Strafmaß zur Folge haben.

"Man hat insgesamt den Eindruck, dass endlich tatsächlich aufgearbeitet wird"
Audio [SR 3, Moderation: Nadine Thielen, 13.11.2023, Länge: 03:58 Min.]
"Man hat insgesamt den Eindruck, dass endlich tatsächlich aufgearbeitet wird"

Peter St. streitet Vorwürfe ab

St. selbst hatte nach SR-Informationen in seinen Vernehmungen stets bestritten, diesen Satz gesagt zu haben. Sein Verteidiger, der frühere Beate Zschäpe-Anwalt Wolfgang Stahl, hatte zuletzt gar darauf gedrängt, dass Anklage erhoben wird, damit sein Mandant vor Gericht seine Unschuld beweisen könne.

Sollte die Anklage gegen Peter St. zugelassen werden, würde die erneut vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Koblenz verhandelt. Das OLG Koblenz hatte Peter S. vor einem Monat wegen Mordes zu einer Jugendstrafe von 6 Jahren 10 Monaten verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Über dieses Thema hat auch die SR 3-Rundschau am 13.11.2023 berichtet.


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