Der frühere Homburger Oberbürgermeister Karlheinz Schöner vor Gericht (Foto: Imago/Becker&Bredel)

Deal im Schöner-Prozess

Axel Wagner / mit Informationen von Thomas Gerber   27.03.2019 | 18:46 Uhr

Im Untreueprozess gegen den ehemaligen Homburger Oberbürgermeister Karlheinz Schöner (CDU) hat der Angeklagte am Mittwoch ein Geständnis abgelegt und einen Deal mit der Staatsanwaltschaft geschlossen. Danach erwartet ihn nun eine Bewährungsstrafe von höchstens 18 Monaten.

Schöner war vorgeworfen worden, in seinem Privatanwesen fünf Mitarbeiter der gemeinnützigen Beschäftigungsgesellschaft AQUIS unentgeltlich und während ihrer regulären Arbeitszeit beschäftigt zu haben. Außerdem soll der CDU-Politiker ein 12.000 Euro teures Mischpult auf Kosten der Stadt für eigene Zwecke angeschafft haben. In der Vergangenheit hatte Schöner die Vorwürfe stets bestritten.

Video [aktueller bericht, 27.03.2019, Länge: 2:24 Min.]
Überraschender Deal im Schöner-Prozess

Zum Auftakt des Prozesstages am Mittwochmorgen wirkte der 67-Jährige sichtlich nervös, das Urteil war für diesen Tag erwartet worden. Schöners Verteidiger hatte entgegen der Ankündigung am vorangegangen Prozesstag noch weitere Beweisanträge vorgelegt – Anträge, mit denen Schöners Unschuld bewiesen werden sollte.

Schlagabtausch über Anträge

Zwischen Verteidiger Guido Britz und dem Vorsitzenden Richter kam es zunächst zu einem heftigen Schlagabtausch über Sinn und Unsinn der Anträge. Als klar wurde, dass mit den neuerlichen Anträgen im Sinne des Mandanten vermutlich kein Staat zu machen sein wird, bat Britz plötzlich um ein Rechtsgespräch. Es kam zum Deal, einer Verständigung im Strafprozess – die aber gibt es nur gegen ein Geständnis.

Nachdem Schöner sieben Prozesstage lang sämtliche Vorwürfe bestritten hatte, nun die Wende. „Es ist heute ein Teilgeständnis abgegeben worden“, sagte Britz dem SR. „Das war intendiert, das ist auch Teil des heute eingeleiteten Deals.“ Auf Nachfrage, ob sein Mandant schuldig sei, antwortete er: „In der Tat, in dem Umfang wird man dann zu einem Schuldspruch kommen.“

Schöner hatte bisher Unschuld beteuert

Und der sieht als Gegenleistung fürs Geständnis ein beschränktes Strafmaß zwischen einem Jahr und drei sowie einem Jahr und sechs Monaten vor. Hatte Schöner bisher immer behauptet, das 12.000 Euro teure Mischpult sei für die Musikschule und die musikalische Früherziehung angeschafft worden, räumt er nun ein, dass die Anlage eigentlich für seine Oldieband „Madhouse“ gewesen war. Dort im Probenraum war sie auch sichergestellt worden.

Darüber hinaus gesteht Schöner die Vorteilsannahme – Arbeiter der gemeinnützigen Beschäftigungsgesellschaft AQUIS hatten an seinem Privatanwesen unter anderem einen Zaun errichtet. Zuvor hatte Schöner immer gesagt, sie hätten lediglich Schäden behoben, die sie zuvor bei Baumfällarbeiten auf einem Nachbargrundstück auf seinem Grundstück angerichtet hätten. Das sei, so Verteidiger Britz, „ein Vorteil auf den man keinen Anspruch hatte“.

Im Gerichtssaal allerdings sorgte der plötzliche Sinneswandel des Angeklagten für Erstaunen. „Nach den Beweisanträgen heute hätte es eine weitere Fortsetzung der Beweisaufnahme gegeben“, begründet Britz die neue Strategie. „Insofern ist das mit Belastungen persönlicher Art verbunden, und dort hat man gesagt, eventuell einen Schlussstrich zu ziehen, wie auch immer, und das war quasi Ausgangspunkt des Deals durch die Verteidigung.“

Wohl Einschränkungen bei der Pension

Der allerdings hat seinen Preis. Denn das ausgedealte Strafmaß wird in jedem Fall über der beamtenrechtlich wichtigen Grenze von 1 Jahr bleiben. Ab diesem Strafmaß drohen dem Ex-OB zumindest Kürzungen wenn nicht gar der Komplettausfall seiner Pension. Schöners Verteidiger Britz sieht es als wahrscheinlich an, „dass es Probleme mit der Pension gibt“.

All das hätte Schöner aber auch billiger haben können. Denn ganz zum Anfang des Prozesses hatte es bereits erste Rechtsgespräche gegeben – damals wäre das Gericht bei einem Geständnis noch zu einer Strafe von unter einem Jahr bereit gewesen. Schöner und sein Verteidiger haben sich mit ihrer Strategie ganz offenbar verzockt.

Das Urteil gegen Ex-OB Schöner soll nun am Freitag nächster Woche gefällt werden. Bis dahin muss Schöner ein notariell beglaubigtes Schuldanerkenntnis über die Höhe der Kosten für die Musikanlage gegenüber der Stadt vorlegen.

Unterdessen ist Schöners Nachfolger Rüdiger Schneidewind infolge des Prozesses gegen ihn am Mittwoch vorläufig suspendiert worden.

Über dieses Thema haben auch die SR-Hörfunknachrichten vom 27.03.2019 berichtet.

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