Prozess gegen Amokfahrer von Trier wird teils neu aufgerollt
Wegen eines Verfahrensfehlers hat der Bundesgerichtshof das Urteil gegen den Amokfahrer von Trier teilweise aufgehoben. Das Landgericht muss sich nun erneut damit befassen. In Trier wurde am Freitag, dem Jahrestag der Tat, im Stillen der Opfer gedacht.
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe das Urteil gegen den Amokfahrer von Trier teilweise aufgehoben. Das berichtet der Südwestrundfunk (SWR) unter Berufung auf einen Opferanwalt. Der 53-jährige Amokfahrer war im August vergangenen Jahres wegen mehrfachen Mordes und versuchten Mordes zu einer lebenslangen Gefängnisstrafe verurteilt worden.
BGH sieht rechtliche Beurteilung als mangelhaft an
Zudem hatte das Gericht die besondere Schwere der Schuld festgestellt und wegen einer psychischen Erkrankung des 53-Jährigen dessen Unterbringung in einer geschlossenen Psychiatrie angeordnet. Die Verteidiger hatten Revision gegen das Urteil eingelegt.
Das Landgericht Trier habe zwar den Geschehensablauf der Tat vom 1. Dezember 2020 korrekt rekonstruiert, sagte der Opferanwalt dem SWR. Die erfolgte rechtliche Beurteilung sei jedoch durch den BGH als mangelhaft bewertet worden. Dies betreffe insbesondere die Schuldfähigkeit des Verurteilten.
Stilles Gedenken am Jahrestag
Diese Entscheidung hatte sich zuvor bereits abgezeichnet. Nun muss sich nach Angaben des Rechtsanwalts eine andere Kammer des Landgerichts Trier erneut mit dem Fall befassen. Dafür müsse dann für jede Einzeltat die Schuldfähigkeit des Amokfahrers geprüft werden. Der Trierische Volksfreund hatte zuerst darüber berichtet.
In Trier wurde am Jahrestag der Tat im Stillen der fünf Todesopfer des Amokfahrers gedacht. Oberbürgermeister Wolfram Leibe (SPD) und Dezernenten der Stadt legten um 13.00 Uhr an der provisorischen Gedenkstätte neben der Porta Nigra Kränze nieder. Um 13.46 läuteten die Domglocken.
Über dieses Thema haben auch die SR-Hörfunknachrichten vom 01.12.2023 berichtet.