Der Mottelstein ist eine der Stationen des Rundwegs „Historischer Halberg“. (Foto: Reiner Buhl)

Der gute Mottel und der Halberg

 

Von Harald Klein*

Als Sitz des Saarländischen Rundfunks ist der Halberg weithin bekannt. Viel weniger wissen aber wohl, dass rund um den „Rundfunkberg“ auch zahlreiche historische Stätten zu finden sind. Zu ihnen zählt ein Gedenkort für den unglücklichen, guten Mottel. 

Im unteren Bereich eines steil abfallenden Sandsteinfelsens wurde von Menschenhand eine kleine Fläche geglättet, um dort eine Inschrift anbringen zu können. Der eher unscheinbare, aber noch immer gut lesbare Text lautet:

DENKMAHL

DEM

UNGLÜCKLICHEN

GUTEN MOTTEL

ER ERTRANK D 16 MAI 1810

BEI SARBRÜKEN IN DER SAAR

SINES ALTERS 18 IAHR

ER WAR EIN GUTER HÜT

MENSCH

SANFT RUHE SEINE ASCHE

Das Denkmal soll also an den tragischen Tod eines jungen Mannes im Jahr 1810 erinnern, einer Zeit, in der das Saarland dem französischen Staatsgebiet unter Napoleons Herrschaft angehörte. Aber wer war er, dieser Unglückliche? Und warum gedachte man seiner?

Der derzeitige Forschungsstand beruht vor allem auf der verdienstvollen Recherche von Ingrid und Klaus Berndt aus dem Jahr 1997, die zu folgenden Rückschlüssen führte: Der in der steinernen Inschrift erwähnte Viehhüter namens „Mottel“ hieß eigentlich „Model Marx Cahen“. Dies geht aus einer Sterbeurkunde im Zivilstandsregister Saarbrücken vom 23. Mai 1810 hervor. Demnach war „Mottel“ ein Bediensteter des Saarbrücker Fuhrunternehmers Johann Hirsch, der im Vernehmungsprotokoll, das in napoleonischer Zeit in französischer Sprache abgefasst wurde, als Zeuge „Jean Hirsch“ auftritt. Nach dessen Aussage ist Mottel am 17. Mai 1810, abends gegen sechs Uhr beim Tränken der Pferde in die Saar gefallen und ertrunken. Seine Leiche wurde wahrscheinlich abgetrieben und erst knapp eine Woche später bei der Kohlewaage, in der Nähe der heutigen Saarbrücker Kongresshalle, am Flussufer entdeckt.

Der Unfall selbst hat sich wahrscheinlich unterhalb des Mottel-Denkmals ereignet, wo zu jener Zeit ein von Holländern betriebener Holzlagerplatz eingerichtet war. Das Ehepaar Berndt wies bereits darauf hin, dass Johann (Jean) Hirsch wohl mit dem jüdischen Fuhrunternehmer und Pferdehändler Jean (Jeremias?) Hirsch aus Saarbrücken gleichzusetzen sei, der in einer Namensliste aus dem Jahr 1808 auftaucht. Allerdings konnten sie mit dem dort zusätzlich verbuchten Namen „Jeremias“ nichts anfangen, weshalb sie ihn mit einem Fragezeichen versahen.

Das Historiker-Paar gab auch den Hinweis auf Mottels wahrscheinlichen Vater Daniel Cann, der sich zur gleichen Zeit mit seiner Ehefrau und fünf minderjährigen Kindern in Blieskastel registrieren ließ. Eines dieser Kinder trug den Namen „Mark“. Leider verfolgten sie diese Spur nicht weiter! Nachfolgende Autoren spekulierten, dass „Model“ auf die alte Kurzform des Namens Matthias, „Moartl“, zurückzuführen sei. Sie stellten zwar die Frage „Wer war Model Marx Cahen?“, gingen aber der mysteriösen Geschichte, wieso einem Viehhüter ein Denkmal auf dem Halberg gesetzt wurde, nicht weiter nach. Tun wir es also.

Wenn wir davon ausgehen, dass „Mottel“, der gemäß der Halberg-Inschrift am 16. Mai 1810 in der Saar ertrank, identisch ist mit „Model Marx Cahen“, dessen Tod am 17. Mai 1810 protokolliert ist, und die Aussage des Zeugen Jean Hirsch zutrifft, dass der Verstorbene achtzehn Jahre zuvor in Blieskastel geboren wurde, müsste er dort im Jahr 1792 zur Welt gekommen sein. Wie das Historiker-Paar Berndt richtig feststellte, ließ sich in Blieskastel im Jahr 1808 die jüdische Familie Cann mit fünf minderjährigen und zwei erwachsenen Kindern registrieren. Könnte also der minderjährige Mark Cann identisch mit Model Marx Cahen, dem „Mottel“ der Halberg-Inschrift, sein? Wie aber kommt er dann in der Sterbeurkunde zu dem zusätzlichen Vornamen „Model“?

Um dies zu klären, soll zunächst die Lebenswelt, vor allem diejenige der jüdischen Bevölkerung, in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts n. Chr. an der Saar skizziert werden. Saarbrücken wurde ab 1735 als Residenz der Fürsten zu Nassau-Saarbrücken ausgebaut, wovon noch heute die Bauten des Hofbaumeisters Stengel zeugen. Um den steigenden Geldbedarf decken zu können, erklärte Fürst Wilhelm Heinrich im Jahr 1750 die Kohlengruben kurzerhand zu landesherrlichen Betrieben und ließ am Ufer der Saar einen Stapelplatz für Kohle, die sog. Kohlwaage, ausbauen. Von hier aus wurde der geförderte Rohstoff per Schiff saarabwärts transportiert.

Eine zweite Geldquelle war der Waldreichtum des Fürstentums. Die Landeshauptstadt entwickelte sich rasch zu einem wichtigen Umschlagplatz für das Holzgeschäft. Vor allem in der aufstrebenden Handelsmacht Holland, wo der heimische Schiffsbau blühte, waren Hölzer stark gefragt. Holländische Flößer transportierten die geschlagenen Baumstämme in Form von bis zu sechzig Meter langen Flößen über Saar, Mosel und Rhein in ihre Heimat. Einer der Lagerplätze für das sog. „Holländerholz“ lag unterhalb des Halbergs am Ufer der Saar, nicht weit vom Mottel-Denkmal entfernt.

Kartendarstellung vom Halberg (Foto: Stadtplanungsamt Saarbrücken)
Ausschnitt aus der Bann- und Flurkarte zu Brebach, 1791.

Profiteure des Holzhandels waren auch die Fuhrunternehmer an der Saar, die den Weitertransport der Handelsgüter, sei es Holz, Kohle oder „Holländerware“ (Kolonialwaren), übernahmen. Zu diesen Unternehmern zählten auch Juden, denen per Gesetz nur gewisse Arbeiten gestattet waren, vor allem Viehhandel und das damit verbundene Metzgerhandwerk, Transportgeschäfte und Geldverleih. Doch achtete die Saarbrücker Kaufmannschaft strengstens darauf, dass ihnen keine Konkurrenz ins Haus wuchs: Per fürstlichem Erlass war es Juden verboten, sich in Saarbrücken niederzulassen, weshalb zu Zeiten der Fürsten von Nassau-Saarbrücken keine Juden in der Stadt wohnten. Und in der ganzen Region rund um die Saar gab es nur wenige Juden. Zu groß waren die Repressionen und Auflagen, die man jüdischen Familien auferlegte. Jeder Jude musste einen jährlichen „Leibzoll“ entrichten, um unter dem Schutz des jeweiligen Staatsherren zu stehen. Diese „Schutzjuden“ wurden von der Obrigkeit als einträgliches Geschäft, nicht aber als vollwertige Untertanen angesehen. Manche waren allerdings so arm, dass sie noch nicht einmal diesen Obolus entrichten konnten.

Im benachbarten Blieskastel, dem Sitz des Grafen von der Leyen, wurden im Jahr 1775 die Regeln für „Schutzjuden“, insgesamt etwa sechzig Familien, ein wenig gelockert: Sie durften nun Häuser, Scheuern, Ställe und Gärten erwerben, ohne dass ein besonderer „Abtrieb“ verlangt wurde. Sogar die Schächtung wurde von den Zunftbetrieben befreit. Blieskasteler Juden durften ab sofort 20 Stück Großvieh pro Jahr schächten.

Wohlhabende Juden gab es in Blieskastel wohl nicht. Darauf weist eine Verordnung aus dem Jahr 1755 hin, die die Armut der jüdischen Bevölkerung dieser Region manifestiert: Christlichen Untertanen wurde untersagt, Juden größere Geldmengen zu leihen, da diese nicht imstande seien, die Summe nebst Zinsen zurückzuzahlen. Die Not der jüdischen Bevölkerung war sogar so weit gewachsen, dass sich die Obrigkeit in Blieskastel im Jahr 1770 gezwungen sah, eine Verordnung zur Abwehr fremder Bettler und polnischer Juden, sog. „Betteljuden“, zu erlassen, die in dieser Zeit das Land durchstreiften und unsicherer machten.

Holzhändler Koehl, Gemälde J. F. Drayander (Foto: Stiftung Saarländischer Kulturbesitz/C. Cluesserath)
Holzhändler Johann Thomas Koehl, Gemälde J. F. Dryander (1810).

Nur wenige Juden konnten dank ihrer Geschäftstüchtigkeit der Armut entrinnen. Einer von ihnen war der im Jahr 1765 geborene Jeremias Hirsch, der zunächst damit begann, mit seinem Pferdefuhrwerk Transportfahrten zu übernehmen. Dass er bei jeder Brückenüberquerung in Saarbrücken einen Brückenzoll entrichten musste, wird ihm missfallen haben. Aber Jeremias Hirsch ließ sich nicht unterkriegen und baute sein Fuhrgeschäft zielstrebig aus. Dann spielte ihm der Zufall in die Hände: Im benachbarten Frankreich fegte im Jahr 1789 die Französische Revolution die althergebrachte Staatsform hinweg. Unter dem Druck dieser Ereignisse, hob Fürst Ludwig von Nassau-Saarbrücken im Januar 1793 zunächst die Leibeigenschaft auf. Auch die Juden profitierten, denn sie mussten ab sofort keinen Leib- und auch keinen Brückenzoll mehr zahlen. Als französische Truppen im Juni 1793 in Nassau-Saarbrücken einfielen, musste der Fürst fliehen. Ihm folgten die anderen Adelshäuser der benachbarten Reichsherrschaften, deren Gebiete nun französisch wurden. Das Land stand fortan unter einer provisorischen Militärherrschaft.

1798 erfolgte eine administrative Neugliederung: Von heute auf morgen waren die Juden gleichberechtigte Staatsbürger. Sämtliche Judenverordnungen verloren ihre Gültigkeit. Alle Einschränkungen der Fürstenzeit entfielen! Die neugewonnene Freizügigkeit führte dazu, dass sich viele neue Juden entlang der Saar ansiedelten. In Saarbrücken, wo zuvor kein Jude wohnen durfte, lebten im Jahr 1808 bereits 61 Juden. Der Wahlspruch „Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit“ galt nun gleichermaßen für die jüdische Bevölkerung.

Jeremias Hirsch war es nun endlich erlaubt, in Saarbrücken zu wohnen. Er heiratete Pigeonnette Aron. Das Paar hatte sechs Kinder. Doch sie konnten sich der gerade errungenen Freiheit nur kurz erfreuen. Es kam zu erneuten politischen Umwälzungen durch die Machtergreifung Napoleon Bonapartes. Schon bald wurden die Stimmen der Gegner der bürgerlichen Gleichberechtigung lauter. Gemäß einer napoleonischen Verordnung vom 1. April 1803 mussten Juden nunmehr einen standesamtlich beglaubigten Namen annehmen. Die Juden wurden dazu aufgerufen, ihre Vornamen dahingehend zu ändern, dass sie ihre Namen aus den „in den verschiedenen Kalendern gebräuchlichen Namen und die der bekannten großen Männer der alten Geschichte“ wählen sollten. Die Namenswahl musste von der jeweiligen Behörde gutgeheißen und standesamtlich protokolliert werden. Auch in Saarbrücken mussten Juden ihre Namen ändern: So wurde im Jahr 1808 aus dem Fuhrunternehmer Jeremias Hirsch der Bürger „Jean Hirsch“; seine Ehefrau Pigeonnette Aron nahm den Namen „Sophie“ an. Ein Freund von Jeremias, der Lehrer Louis Barend Sohn, ließ sich mit neuem Namen registrieren und nannte sich fortan Louis Bernstein.

Dr. Harald Klein (Foto: SR)
Dr. Harald Klein, der Autor dieses „Fundstücks“.

Auch im benachbarten Blieskastel wurden die Juden zur Änderung ihrer Namen aufgerufen. Mottels Vater Daniel Kahn erschien mit seiner Familie, um ihre neuen Namen eintragen zu lassen. Als jüdischer Untertan des Grafen von der Leyen waren die Daten seiner Familie, wie vorgeschrieben, bereits im Einwohnerbuch von Blieskastel erfasst.

Vater Daniel Kahn wurde 1752 in Gersheim geboren und war von Beruf Handelsmann, Makler und Pferdehändler. Er heiratete in erster Ehe Johannetta (Schoenchen/Scheingen) Oppenheimer, die ihm vier Söhne und eine Tochter schenkte. Der zweitjüngste war Marx, geb. am 18. Februar 1788 – der gute Mottel.

Seine Mutter Johannetta verstarb recht früh zwischen 1792 und 1795. Mottels Vater Daniel heiratete am 19. Mai 1795 erneut und Mottel bekam mit Barbe Samuel dann eine Stiefmutter – und im Laufe der Jahre noch sechs Halbgeschwister.

Im Jahr 1808, am Tag der neuen Namensvergabe, erschien das Ehepaar Daniel und Barbe Kahn zusammen mit sieben ihrer damals noch lebenden Kinder, um sich in der französischen Verwaltung mit ihren neu gewählten Namen registrieren zu lassen:

Aus Daniel Kahn wurde Daniel Cann, aus Ehefrau Barbe wurde Belle Samuel. Und Sohn Marx wurde zu Mark – Mottel hatte also seinen zweiten Vornamen bekommen.

Das Beispiel dieser Familie zeigt, dass nicht nur die Vor-, sondern auch die Familiennamen der jüdischen Einwohner dem französischen Sprachgebrauch angepasst wurden. Dabei hatte sich bereits Daniel Kahns Vater Jakob (Jokel), ein Handelsmann aus Gersheim, entschieden, den eigentlichen Namen der Familie dem Deutschen anzupassen. Dies taten zahlreiche Juden, um nicht gleich vom Namen her als „jüdisch“ abgestempelt zu werden. Jakob ließ sich und seine Angehörigen als Familie „Kahn“ ins Einwohnerbuch eintragen. Diese Familiennamen behielt sein Sohn Daniel bei der Eheschließung und Anmeldung seiner Kinder ebenfalls bei. Doch Daniel Kahns noch heute in Blieskastel erhaltener Grabstein verrät seinen wahren Familiennamen. Die Übersetzung der hebräischen Grabinschrift beginnt so:

Daniel KaZ ben Jokel (Daniel Kahn) 04.12.1818
Hier ist geborgen

„KaZ“ ist die Abkürzung des hebräischen Namens „Hakohen“ und deutet auf die aaronidische Abkunft von den Hohepriestern im Jerusalemer Tempel hin, die in väterlicher Linie weitervererbt wurde. Die „Hakohen“ wurden in späteren Umschriften häufig auch als „Cohen“ oder „Cahen“ bezeichnet. Die Vorfahren Daniel Kahns haben ihren ursprünglich jüdischen Familiennamen bei Eintrag ins Einwohnerbuch vertuscht: Daniel Cahen wurde bereits von seinem Vater Jokel (Jakob) zu gräflicher Zeit als Daniel Kahn angemeldet. Zu Napoleons Zeiten wurde der Familienname ein weiteres Mal geändert, von Kahn zu Cann. Nur eingeweihte, gläubige Juden kannten den wahren Namen der Familie, der dann auch dem Toten in der traditionell abgekürzten Form „KaZ“ (= Cahen) in Hebräisch auf den Grabstein geschrieben wurde.

Hiermit erklären sich die Namensänderungen, die sein Sohn „Mottel“ in seinem kurzen Leben durchlaufen musste: Bei seiner Geburt am 18. Februar 1788 in Blieskastel wird er als „Marx“ ins Einwohnerbuch eingetragen. Unter der französischen Besatzung musste dieser Name im Jahre 1808 in „Mark“ umgewandelt werden, wie auch der Familienname in dieser Zeit von „Kahn“ in „Cann“ geändert wurde. Der gebürtige Marx Kahn, war also in der jüdischen Gemeinde als „Marx Cahen (KaZ)“ bekannt, musste aber seinen Namen zu Napoleons Zeiten in „Mark Cann“ ändern. Gerufen hat man den kleinen „Marx“ allerdings ganz anders, nämlich „Mottel“.

Der jüdische Kosename Mottel geht zurück auf die ursprüngliche Herkunft des Namens „Marx“, der sich vom hebräischen „Mordechai“ ableitet. Dieser biblische Name wurde schon früh mit dem lateinischen Namen „Markus“ verbunden, von dem sich die Form „Marx“ ableitet. Eine andere abgeleitete Namensform von Mordechai ist „Model/Mottel“. Alle drei überlieferten Namen, Mordechai, Marx und Model/Mottel, sind also identisch! Diese Erkenntnis löst das Namensproblem um den „guten Mottel“, der vielleicht sogar in die jüdische Gemeinde in Blieskastel als „Mordechai Cahen“ aufgenommen, im Jahr 1788 offiziell im Einwohnerbuch mit dem verkürzten Namen „Marx Kahn“ eingetragen und 1808 als „Mark Cann“ registriert wurde.

Mottels Vater Daniel Kahn (KaZ/Cahen) starb am 4. Dezember 1818 um 3.00 Uhr in Blieskastel im Alter von 66 Jahren. Als Handelsmann, Makler und Pferdehändler dürfte er zu Lebzeiten mit größter Wahrscheinlichkeit auch den Fuhrunternehmer Jeremias (Jean) Hirsch gekannt haben, zumal dieser, wie Daniel Kahn, der jüdischen Glaubensgemeinschaft angehörte. Juden waren gerade in der Grafschaft Nassau-Saarbrücken nicht gelitten.

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Aufgrund der Repressalien und Sondergesetze für Menschen jüdischen Glaubens dürfte sich dieser Personenkreis zu einer Art Notgemeinschaft zusammengeschlossen haben, in der nicht nur jeder jeden kannte, sondern man sich auch untereinander half. Da den Juden der Zugang zu handwerklichen Berufen verweigert wurde und sie nur gewisse Tätigkeiten ausüben durften, bildeten gezwungenermaßen Getreide- und Viehhandel sowie Geldverleih die Grundlagen der jüdischen Kaufmannschaft. Wollten jüdische Geschäftsleute erfolgreich sein, waren sie zu Handelsreisen gezwungen. Fuhrunternehmer Jeremias Hirsch scheint dabei eine sehr glückliche Hand gehabt zu haben, denn er häufte in kürzester Zeit ein kleines Vermögen an. Vor allem in der Zeit des Umbruchs, nach der Eingliederung der Saar in das französische Staatsgebiet, nutzte Jeremias Hirsch die neugewonnene Freiheit als gleichberechtigter Staatsbürger dazu, seine Geschäftsfelder zu erweitern.

Doch schon bald nach der Machtergreifung Napoleons ging vom benachbarten Elsass eine neue, eine unglückselige Bewegung aus, die sich gegen die Juden richtete. Beschwerden über jüdischen Wucher wurden über einflussreiche Mittelsmänner gezielt nach Paris gelenkt. Am 17. März 1808 erlies Napoleon ein Dekret, um die „bürgerliche Sittlichkeit“ der Juden wiederherzustellen. Ein Passus besagte, dass Forderungen aufgrund eines Geldverleihs – auch solche der Vorfahren über längerfristige Kredite – nachgewiesen werden mussten. Christliche Schuldner überhäuften daraufhin die Gerichte mit Klagen, und manch jüdischer Geschäftsmann wurde in den Ruin getrieben, da nicht nachweisbare Schulden nicht fristgerecht zurückgezahlt werden mussten. Vielfach blieben die jüdischen Geldgeber vollständig auf ihren Forderungen sitzen. Juden waren plötzlich wieder Bürger 2. Klasse. Armut machte sich unter der jüdischen Bevölkerung breit.

Es dürfte in dieser Zeit gewesen sein, dass Daniel Kahns zwanzigjähriger Sohn Mottel seiner Heimatstadt Blieskastel den Rücken kehrte, um sich bei dem Fuhrunternehmer Jeremias (Jean) Hirsch als Viehhüter zu verdingen. Es ist gut vorstellbar, dass Jeremias Hirsch die Zugtiere für sein Transportgeschäft bei Pferdehändler Daniel Kahn in Blieskastel kaufte. Er dürfte dort dessen Sohn Marx kennengelernt haben, der wohl von Kindesbeinen an den Umgang mit Pferden erlernt hatte.

Einen solch erfahrenen Pferdeknecht konnte Jeremias Hirsch für sein Fuhrgeschäft sehr gut gebrauchen. Zwei Jahre lang, nach seiner Registrierung im Jahr 1808 in Blieskastel, bis zu seinem Tod am 17. Mai 1810, hat der natürlich auch von seinem Dienstherrn liebevoll „Mottel“ genannte Viehhüter seine Arbeit als in Saarbrücken verrichtet. Mottel scheint allen ans Herz gewachsen zu sein, denn im Protokoll zu seinem Tod, das in französischer Sprache abgefasst ist, bezeichnet sich Lehrer Louis Bernstein als „ami“ – als „Freund“ des Ertrunkenen. Die Inschrift selbst bezeichnet ihn als „guten Mottel“.

Mottelstein mit Inschrift (Foto: SR)
Die Inschrift auf dem Mottelstein.

Der französische Beamte Didier Kaleth notierte handschriftlich das Alter von Model Marx Cahen in der Sterbeurkunde (Acte de Décès Nr. 109): Achtzehn Jahre (dix-huit ans) und als Wohnsitz Saarbrücken. Die Angaben machte Jean (Jeremias) Hirsch, der mit Sicherheit das genaue Geburtsdatum von Mottel, nämlich den 18. Februar 1788, nicht kannte. Mottel war demnach bei seinem Tod nicht achtzehn Jahre alt, sondern bereits 22! Nach jüdischem Brauch musste die Leiche unmittelbar nach ihrem Auffinden am 23. Mai 1810 bestattet werden, zumal der Verwesungsprozess bei der Wasserleiche bereits große Fortschritte gemacht haben dürfte. Da an Mottels damaligem Wohnort Saarbrücken kein jüdischer Friedhof existierte – dieser wurde erst im Jahr 1841 eingerichtet – war die jüdische Gemeinde gezwungen, seinen Leichnam in Forbach zu beerdigen. Wahrscheinlich hat sein Dienstherr, Jean „Jeremias“ Hirsch, für das Begräbnis seines Stallknechts und Viehhüters gesorgt. Dass dies keine Spekulation, sondern naheliegend ist, zeigt die weitere Entwicklung des Fuhrunternehmers Jeremias Hirsch.

Schon bald nach Mottels Tod neigte sich die Herrschaft der Franzosen an der Saar dem Ende zu. Im Wiener Kongress 1814/15 wurde vereinbart, dass große Teile der Saar dem Königreich Preußen zugeschlagen wurden. Damit endete die diskriminierende Judengesetzgebung Napoleons, und die Juden an der Saar kamen in den Genuss des preußischen Judenedikts des Jahres 1812. §11 gestattet den Juden ausdrücklich den Erwerb von Grundbesitz sowie die Ausübung aller Gewerbe. Die Juden an der Saar schöpften aber schon am Ende der französischen Besetzung neue Hoffnung. Einige agierten nun wesentlich eigenverantwortlicher. So auch der geschäftstüchtige Jean Hirsch, der nunmehr nicht mehr unter seinem französischen Namen auftrat, sondern seine Transaktionen selbstbewusst mit seinem jüdischen Namen Jeremias Hirsch unterzeichnete.

Als im Jahr 1811 im Département de la Sarre ehemalige Kirchengüter zum Verkauf angeboten wurden, erstand Jeremias Hirsch ein Hofgut in Lebach im Wert von 26.600 Francs. Dies zeigt, dass der Fuhrunternehmer bereits zum Ausklang der napoleonischen Herrschaft ein beachtliches Vermögen angehäuft haben musste. Er ruhte sich aber nicht auf diesem Erfolg aus, sondern weitete seine Geschäftsfelder aus: Jeremias Hirsch kaufte die Schlossruinen von Saarbrücken und Blieskastel, Letztere mit der Erlaubnis, sie als Steinbruch zu nutzen. Mit anderen Worten: Hirsch beschäftige mit Sicherheit mehrere Steinmetze, die in seinem Auftrag die Abbrucharbeiten ausführten. Der geschäftstüchtige Hirsch parzellierte beide Objekte, um sie anschließend gewinnbringend weiterzuverkaufen.

Jeremias (Jean/Johann) Hirsch war also im Jahr 1811, ein Jahr nach Mottels Tod, nicht nur ein erfolgreicher Geschäftsmann, sondern auch der Betreiber eines Steinbruchs, in dem mit Sicherheit zahlreiche Handwerker ihr Brot verdienten. Es liegt also nahe, dass dieser Mann seinem zuverlässigen Viehhüter Marx (Mark/Mordechai) Cahen (Kahn/Cann), den er zeitlebens nur „Mottel“ (Model) nannte, ein Denkmal am Fuß des Halbergs setzte – vielleicht an der Stelle, wo dieser zu Lebzeiten das Vieh, wahrscheinlich auch die Pferde, des Fuhrunternehmers hütete. Den Steinmetzen in seinen Diensten dürfte es nicht schwergefallen sein, die Felswand am Halberg zu glätten, um dort die Inschrift einzumeißeln. Dass diese Steinmetze etwas unbeholfen an den für sie ungewöhnlichen Auftrag herangingen, zeigt dass der Buchstabe „N“ bei mehreren Wörtern in Spiegelschrift verdreht eingraviert wurde.

Die Indizien sprechen also dafür, dass der jüdische Unternehmer Jeremias (Jean/Johann) Hirsch zu seinem Viehhüter und Pferdeknecht, dem 22-jährigem Glaubensgenossen „Model Marx Cahen“, genannt „Mottel“, ein sehr freundschaftliches, vielleicht sogar väterliches Verhältnis pflegte. Er nahm den Jungen im Alter von zwanzig Jahren in seine Obhut, vertraute dem versierten Viehhüter seine Zugpferde, die „Motoren“ seines Fuhrgeschäfts, an und war wohl über dessen Leistung hocherfreut („er war ein guter Hüt-Mensch“).

Sterbeeintrag (Actes de décès) des Mottel vom 23. Mai 1810. Zum Vergrößern bitte anklicken.

Mottels genaues Todesdatum birgt noch eine Unsicherheit: In der Sterbeurkunde wird der Tod für den 17. Mai 1810 beglaubigt, die Inschrift am Fuß des Halbergs gibt aber den 16. Mai 1810 als Unglückstag an. Dies lässt sich so erklären: Jeremias Hirsch gab als Zeuge unmittelbar nach dem Auffinden der Leiche das wohl richtige Datum, den 17. Mai 1810, zu Protokoll. Das Denkmal wurde aber erst eine Zeit nach Mottels Tod hergerichtet. Dem Auftraggeber war wohl der genaue Todestag entfallen und so wies er die Steinmetzen an, den 16. Mai 1810 in den Stein zu meißeln.

Jeremias Hirsch, beim Tod von Mottel 45 Jahre alt, muss der tragische Unglücksfall sehr zu Herzen gegangen sein. Da er finanziell dazu in der Lage war und als Unternehmer Steinmetze in seinen Steinbrüchen beschäftigte, liegt es nahe, dass er – gemeinsam mit Mottels Freund, dem jüdischen Lehrer Louis Bernstein (Louis Barend Sohn) – die Idee entwickelte, seinem Zögling ein Denkmal zu setzen.

Den Ort haben die beiden gut gewählt: Noch heute ist die Stelle ein Waldidyll, ursprünglich mit Blick auf die Saar. Ein Spaziergang zum Denkmal für Model Marx Cahen, dem „guten Mottel“, lohnt sich auch heute noch. Eine Zusammenfassung des Forschungsstands zur „Mottel-Inschrift“, gibt ein Flyer des Saarländischen Rundfunks wieder, in dem auch die Sterbeurkunde („Acte de Décès“) vom 23. Mai 1810 zum Tod von „Model Marx Cahen“ abgebildet ist.

Die Mottel-Inschrift endet mit „Friede seiner Asche“, obgleich es ganz und gar nicht üblich ist, dass Juden nach ihrem Tod verbrannt werden. Dies ist eine altertümelnde Floskel, die sich in zahlreichen Grabinschriften jener Zeit findet – christlichen wie auch jüdischen – obwohl der Verstorbene gar nicht verbrannt wurde.

Wo nun das eigentliche Grab des „Mottel“ zu suchen ist, ist noch nicht abschließend geklärt. In seiner Heimatgemeinde Blieskastel gibt es kein Grab, das man ihm zuschreiben könnte. Auch Mottels Todesdatum wurde dort nicht standesamtlich erfasst – ganz im Gegensatz zu seinen Geschwistern Elisabeth, Isaac und Abraham, deren Todesdaten in Blieskastel verbucht sind. Mottel wurde also nicht in seiner Heimatgemeinde zu Grabe getragen.

Da er in Saarbrücken ertrunken ist, es dort aber bis zum Jahr 1841 keinen jüdischen Friedhof gab, liegt die Vermutung nahe, dass Mottel – wie damals üblich, wenn ein Jude in Saarbrücken verstarb – auf dem jüdischen Friedhof in Forbach bestattet wurde. Dort Mottels Grab zu entdecken, käme einer kleinen Sensation gleich.

* Der Archäologe Dr. Harald Klein, Redakteur des Saarländischen Rundfunks im Vorruhestand bis Ende November 2019, war zuletzt in der Unternehmenskommunikation des Senders tätig.
Dieser Text von ihm wurde leicht gekürzt aus „saargeschichten“ 3/2017 übernommen.
Der Arbeitskreis SR-Geschichte bedankt sich für die freundliche Genehmigung beim Autor und bei der verantwortlichen Redakteurin Ruth Bauer. 

Zum Titelbild:
Der Mottelstein ist eine der Stationen des Rundwegs „Historischer Halberg“.

Redaktion für den Arbeitskreis SR-Geschichte: Axel Buchholz (ab); Eva Röder (Gestaltung/Layout); Burkhard Döring (Illustrationen); Mitarbeit Roland Schmitt.

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