Im Mainzer "Bleichenviertel" kommt es wieder zu einer Schlägerei. Männer streiten um eine Frau. Ein Hase liegt schwer verletzt am Straßenrand. Kann er noch gerettet werden oder hilft nur ein tödlicher Schuss? Staffel fünf der SWR Polizei-Dokuserie.
Lena Bottlender (27) und Gerwin Schwiersch (43) von der PI eins Mainz werden - häufig am Wochenende - zu einer Schlägerei ins "Bleichenviertel" gerufen. Das für sein reges Nachtleben bekannte Viertel wird als "gefährlicher Ort" eingestuft. Vor Ort beschuldigen sich die Parteien gegenseitig. Das Motiv: Streit um eine Frau. Neu sind die Kollegen der Autobahnpolizei Gau-Bickelheim: Das Einsatzgebiet von Polizeioberkommissar Sven Leyendecker (33) und Polizeikommissar Nico Brunsch (23) ist auch die A61. Zum Job gehören Verkehrskontrollen sowie Alkohol- und Drogentests. In der Nacht machen sie eine gefährliche Entdeckung: Ein Lieferauto ist auf der Autobahn ohne Licht unterwegs. In der Innenstadt haben es Polizeikommissarin Sarah Schräder (29), Polizeikommissar Jonas Horder (26) und Praktikantin Lara Valerie Bugenhagen (28) mit vielen Straftaten gleichzeitig zu tun: Ein Aggressor soll Frauen sexuell belästigt haben, einen Mann rassistisch beleidigt und exhibitionistisch gehandelt haben.
Viele Soziale Netzwerke wie Facebook oder Youtube erfüllen nicht die hohen Datenschutz-Standards des SR. Deshalb sollten Sie bei diesen Anbietern besonders auf Ihre persönlichen Daten achten.
Unser Tipp: Nur das posten und angeben, was Sie theoretisch jedem Internetnutzer zeigen würden. Außerdem sollten Sie die voreingestellten Datenschutzeinstellungen der jeweiligen Anbieter überprüfen.
Viele Soziale Netzwerke wie Facebook oder Youtube erfüllen nicht die hohen Datenschutz-Standards des SR. Deshalb sollten Sie bei diesen Anbietern besonders auf Ihre persönlichen Daten achten.
Unser Tipp: Nur das posten und angeben, was Sie theoretisch jedem Internetnutzer zeigen würden. Außerdem sollten Sie die voreingestellten Datenschutzeinstellungen der jeweiligen Anbieter überprüfen.
Der Link öffnet eine Internetseite außerhalb des Angebots des SR. Der SR ist für den Inhalt externer Internetseiten nicht verantwortlich. Es kann sich dabei auch um ein Bezahlangebot handeln.