"Die Verfassung muss sich selber schützen"

"Die Verfassung muss sich selber schützen"

Jochen Marmit   29.11.2024 | 15:00 Uhr

Eine Gruppe von Expertinnen und Experten für Verfassungsrecht hält den Erfolg eines AfD-Verbotsverfahrens für möglich. Darunter Prof. Dr. Antje von Ungern-Sternberg von der Uni Trier. Jochen Marmit hat auf SR kultur mit ihr darüber gesprochen.

Die AfD habe sich in den vergangenen Monaten und Jahren zu einer Partei entwickelt, deren Vertreter ganz gezielt gegen die Verfassung arbeiten würden, sagt Prof. Dr. Antje von Ungern-Sternberg von der Uni Trier im Interview auf SR kultur. "Da muss sich die Verfassung selber schützen", so Professorin für deutsches und ausländisches öffentliches Recht. Es sei Zeit, das Verbotsverfahren aktivieren.

Die Hürden hierfür seien jedoch "sehr, sehr hoch". Es gebe innerhalb der deutschen Verfassung drei Grundsätze, an denen nichts geändert werde dürfe: Die Menschenwürde, die Demokratie und "Kernelemente" der Rechtstaatlichkeit. Die AfD spreche sich etwa deutlich dagegen aus, dass Menschen mit Migrationshintergrund die gleichen Rechte haben, wie "Pass-Deutsche". Dies sei ein klarer Verstoß gegen die Menschenwürde.

Verfassungschützer befürworten AfD-Verbotsverfahren

Mehr als 100 Abgeordnete unterschiedlicher Parteien machen sich aktuell für ein AfD-Verbotsverfahren stark und sammeln weitere Stimmen. Unterstützung bekommen sie von Verfassungsrechtlern. In einem Schreiben an den Innen- und den Rechtsausschuss haben sich insgesamt 17 Professorinnen und Professoren verschiedener Hochschulen dazu geäußert.

Dabei bleibe die politische Frage offen, so Prof. Dr. Antje von Ungern-Sternber, die an dem Schreiben mitgewirkt hat. Doch die Verfassung der Bundesrepublik gebiete, dass man sie schützt. Auch wenn ein Verbotsverfahren für Kontroversen sorgen könnte.

Ein Thema in der Sendung "Der Morgen" am 29.11.2024 auf SR kultur.

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