Berechnung von Steuern  (Foto: pixabay/yourschantz)

Höhere Freibeträge, mehr Zeit für die Steuererklärung - was ist neu bei der Steuer 2019?

Karin Mayer   02.01.2019 | 10:40 Uhr

Das neue Jahr bringt neue Regeln – auch bei der Steuer. Einen Überblick bekommen Sie im SR3 Verbrauchertipp. 

Freibeträge

Der Grundfreibetrag steigt von 9000 auf 9168 Euro. Arbeitnehmer, Familien und Rentner werden dadurch bei der Steuer entlastet. Außerdem wird die kalte Progession um 1,84 Prozent abgemildert. Für eine Familie mit einem Jahreseinkommen von 60.000 Euro bedeutet das, 251 Euro netto mehr im Jahr. 

Kinder, Kinder

Pro Kind steigt der Steuer-Freibetrag um 192 Euro auf 7620 Euro. Ab Juli 2019 wird zudem das Kindergeld um 10 Euro erhöht. Eltern können  höhere Unterhaltskosten von der Steuer absetzen. Der Betrag steigt ebenso wie der Grundfreibetrag auf 9168 Euro.

E-Autos und Hybrid-Fahrzeuge werden günstiger

Wem der Arbeitgeber ein Dienstauto stellt, der muss ein Prozent des Listenpreises als  geldwerten Vorteil versteuern. Günstiger sind ab jetzt Dienstautos mit Elektro- oder Hybridantrieb. Für sie müssen nur noch 0,5 Prozent des Listenpreises versteuert werden. 

E-Bike und Jobticket

Wer ein E-Bike vom Arbeitgeber zusätzlich zum Arbeitslohn bekommt, muss dafür keine Steuern zahlen. Voraussetzung dafür ist, dass das Elektrofahrrad auch privat genutzt werden kann. Arbeitnehmer, die den ÖPNV nutzen und dafür einen Zuschuss vom Arbeitgeber erhalten, müssen dafür ebenfalls keine Steuern zahlen. Voraussetzung: der Zuschuss wird zusätzlich zum Arbeitslohn gezahlt. Das gilt auch, wenn der Arbeitgeber ein Jobticket zu Verfügung stellt. Die private Nutzung des ÖPNVs muss zudem möglich sein. 

Einkommenssteuererklärung 2018 

Für die Einkommenssteuererklärung haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im kommmenden Jahr länger Zeit: die Steuererklärung muss erst am 31. Juli 2019 abgegeben werden. Wer einen Steuerberater beauftragt, kann sich bis zum 29. Februar 2020 Zeit lassen. 

Wer eine Steuererklärung abgibt, muss Rechnungen, Spendenquittungen oder Steuerbescheinigungen weiter sammeln. Die Belege müssen aber nicht mehr mit der Steuererklärung abgegeben werden. Die Finanzämter können die Nachweise aber anfordern. Tipp: Belege weiter sorgfältig aufbewahren. 

Rentenbesteuerung

Wie jedes Jahr steigt der steuerpflichtige Anteil der Rente. Für Renten, die ab 2019 gezahlt werden, beträgt er 78 Prozent. 2018 waren es noch 76 Prozent. Im Gegenzug können Beschäftigte höhere Beiträge zur Altersvorsorge von der Steuer absetzen. 88 Prozent der Beiträge zur gesetzlichen Rente und zur privaten Rürup-Rente sind von der Steuer absetzbar. 

"Gut zu wissen" - immer mittwochs in der Sendung "Bunte Funkminuten" auf SR 3 Saarlandwelle.

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