Versicherungsvertrag (Foto: dpa)

Rente, Heirat, Kinder: Versicherungscheck in allen Lebenslagen

Der SR 3-Verbrauchertipp

Yvonne Schleinhege   21.11.2018 | 10:20 Uhr

Immer wieder stehen im Leben persönliche Veränderungen an. Der Eintritt in das Rentenalter ist wahrscheinlich eine der einschneidensten Zäsuren. Ein Grund also um die eigenen Versicherungen zu prüfen, denn mit den Eintritt in den Ruhestand werden einige Policen überflüssig. Welche? Das klärt der SR 3-Verbrauchertipp.

Eines mal vorneweg: Nicht nur der Beginn der Rente ist ein Grund sich die Versicherungsunterlagen vorzunehmen. Wenn im Leben Umbrüche anstehen, das könne die Heirat sein, die Geburt eines Kindes oder der Kauf einer Immobilie, mache es Sinn die Versicherungsunterlagen zu checken, so Bianca Boss vom Bund der Versicherten. Wichtig ist, dass der Versicherungsschutz auch zu den Lebensumständen passt.

Einige Versicherungen werden überflüssig

Mit dem Beginn des Ruhestands werden die Versicherungen überflüssig die nur während der Berufsausübung Leistungen zahlen. Kündigen könne man zum Beispiel bei der Rechtsschutzversicherung, so Bianca Boss. Habe ich hier als Baustein eine Berufsrechtschutzversicherung abgeschlossen, könne man diese auch kündigen. Gleiches gilt zum Beispiel für spezielle Berufshaftplichtversicherungen. Auch eine Krankentagegeldversicherung kann man mit Beginn der Rente relativ problemlos kündigen.

Berufsunfähigkeitsversicherungen

Wer nicht mehr arbeitet, der braucht in der Regel auch keine Berufsunfähigkeitsversicherung mehr. Hier sollte man unbedingt in den Vertrag schauen, so die Sprecherin vom Bund der Versicherten, wie lange der Schutz läuft und wie und wann ich ihn kündigen kann. In der Regel gilt bei Versicherungen (insbesondere bei Sachversicherungen) eine dreimonatige Kündigungsfrist zum Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahrs.

Genau nachschauen bei der Lebensversicherung

Ganz so einfach ist die Entscheidung, ob man kündigt, bei der Lebensversicherung beziehungsweise der Risiko-Lebensversicherung aber nicht. Bei der Risiko-Lebensversicherung sollte man sich die Frage stellen, ob man diese Versicherung noch braucht. Hier sei der Versorgungsbedarf entscheidet, so Bianca Boss vom Bund der Versicherten. Man schließe sie schließlich ab, um die Hinterbliebenen zu schützen, etwa wenn noch ein Kredit für das Haus zu bezahlen ist oder die Ausbildung der Kinder. Die Leistung erfolge nur im Todesfall des Versicherten. Wenn kein Kredit mehr läuft oder Kinder aus dem Haus sind, könne man darüber nachdenken diese Versicherung zu kündigen, so Bianca Boss.

Versicherungen regelmäßig checken

Ganz grundsätzlich kann es auch Sinn machen, in regelmäßigen Abständen seine Versicherungsordner durchzuckechen. Wenn man das nicht macht, könne das durchaus zu Nachteilen führen, so Bianca Boss. Denn im Laufe der Zeit hätten sich viele Versicherungsbedingungen auch verbessert. Gerade im Sachversicherungsbereich, etwa bei der Hausratversicherung, bei der Wohngebäudeversicherung oder auch bei der Haftpflichtversicherung. Ratsam ist das alle drei bis fünf Jahre zu tun. Man kann sich natürlich auch Hilfe holen. Zum Beispiel bei der Verbraucherzentrale, bei einem behördlich zugelassener Versicherungsberater oder auch beim Bund der Versicherten.

"Gut zu wissen" - immer mittwochs in der Sendung "Bunte Funkminuten" auf SR 3 Saarlandwelle.

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