Ein Smartphone (Foto: picture alliance/dpa | Britta Pedersen)

Ein falsches Tippen genügt: Abzocke per App

Yvonne Schleinhege   17.12.2015 | 08:20 Uhr

Das Smartphone ist ein Alleskönner: Telefon, Kamera, Terminkalender und dazu noch viele praktische und lustige Apps, wie Spiele oder WhatsApp. Doch immer mehr Smartphone-Nutzer ärgern sich über fiese Abzocke-Methoden per App – das beobachtet die Verbraucherzentrale Saarland. Wie man sich wehren und schützen kann, klärt der SR3-Verbrauchertipp

Abzocker per App – bei den Verbraucherzentralen im Saarland häufen sich die Beschwerden. Meist sind es Abofallen mit denen sich Smartphone-Nutzer an die Berater wenden. Werbebanner in Gratis-Apps oder Fishing-Nachrichten sind beliebte Einfallstore für fiese Abzocke-Maschen. Oft bekommt der Geschädigte gar nicht mit, dass er in eine Falle getappt ist.

Nachrichtendienst oder Gratisspiel – Abofallen lauern überall

Das Werbebanner ist - nach den Erfahrungen der Verbraucherzentrale - die häufigsten Abzocke-Masche. Oft wird Werbung zum Beispiel für andere Spiel bei Grantisspielen eingeblendet. Tippe ich da drauf - egal ob mit Absicht oder nicht - kann das schon reichen um ein kostenpflichtiges Abo abzuschließen, ohne dass ich es bemerke. Immer wieder gibt es bei der Verbraucherzentrale auch Probleme mit dem Nachrichtendienst Whatsapp, erklärt die Rechtexpertin Eva Ludwig. Zum Beispiel wurden Nutzer per Nachricht aufgefordert ihr Abo zu verlängern, um den Dienst zu nutzen. Einige Verbraucher hätten dann auf „jetzt aktualisieren“ geklickt und dann ein unrechtmäßiges Abo abgeschlossen. Zuletzt gab es ähnlich Abzocke-Methoden mit animierten Emojis.

WAP-Billing: Praktisch Technik ermöglicht Abzocke

Bei den verschiedenen Abzocke-Methoden wird man meist auf präparierte Internetseiten umgeleitet, so Eva Ludwig. Das erkenne der Verbraucher zunächst nicht. Die Technik die dahinter steckt nennt sich WAP-Billing. Eigentlich ist sie gedacht um leicht mit dem Handy zu zahlen. Allerdings nutzen auch Betrüger diese Funktion und das funktioniere so,  erklärt die Expertin: Wenn ich auf den Banner klicke, dann öffnet sich eine Internetseite und diese Seite kann erkennen, welche Rufnummer ich habe, und dann kann sich der Anbieter an den Mobilfunkbetreiber wenden und der Posten erscheint dann auf meiner Rechnung. Das heißt also, das (meist) unbeabsichtigt abgeschlossene Abo erscheint dann auf meiner Mobilfunkrechnung.

Keine rechtliche Grundlage

Nach Auffassung des Anbieters haben Sie durch das Antippen des Werbebanners einen Vertrag geschlossen, so Eva Ludwig. Allerdings halte diese Behauptung einer rechtlichen Überprüfung nicht stand. Denn durch den Klick auf ein Werbebanner komme kein rechtmäßiger Vertrag zustande. Auch wenn man auf andere Webseiten weitergeleitet wird, auf der vielleicht irgendwo am Ende die Preise und Laufzeiten für die Abos versteckt genannt werden, schließen Sie in der Regel kein Abo-Vertrag ab, da die Kosten und Laufzeiten klar und deutlich erkennbar sein müssen. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben, anders muss der Geschädigte nicht zahlen. Hat der Anbieter schon abgerechnet, gestalten sich der Widerspruch und Rückforderung eines gezahlten Betrages allerdings oft schwierig.

In der Falle: Was tun gegen unberechtigte Forderungen?

Grundlage ist, dass man regelmäßig seine Mobilfunkrechnung überprüft, so Eva Ludwig. Taucht dort ein unberechtigter Posten eines unbekannten Drittanbieters auf, muss ich dies binnen 8 Wochen beanstanden. Hierzu schreibt man zunächst den eigenen Mobilfunkanbieter an, dass Sie den Abo-Posten bestreiten und diesen deshalb nicht bezahlen. Entsprechend sollte man auch den Rechnungsbetrag kürzen. Gleichzeitig sollte man dem Aboanbieter per Einschreiben mitteilen, dass Sie die Forderung nicht anerkennen und den Vertrag auch noch widerrufen. Zudem sollte man das eingerichtete Abo beim Anbieter kündigen, um zu vermeiden, dass dieses in der Zukunft wieder auf der Rechnung auftaucht. Wichtig ist hartnäckig zu bleiben, so Eva Ludwig, und darauf zu bestehen, dass das Abo nicht geltend gemacht wird.

Wirksamer Schutz: Drittanbietersperre

Ist man in die Falle getappt bringt das viel Ärger mit sich. Allerdings lässt sich das auch leicht mit einer sogenannten Drittanbietersperre verhindern, Diese kann man bei seinem Mobilfunkanbieter beantragen. Der kann dann die Abrechnung von Leistungen über die Mobilfunkrechnung unterbinden. Das rate ich vor allem Eltern, so Eva Ludwig von der Verbraucherzentrale. Allerdings kann es sein, dass ich dann auch einige nützlichen Dienste nicht mehr nutzen kann, zum Beispiel das Parkticket per SMS zu bezahlen.

"Gut zu wissen" - immer mittwochs in der Sendung "Bunte Funkminuten" auf SR 3 Saarlandwelle.

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