Immobilie ersteigern - Zum Ersten, zum Zweiten, zum Eigenheim

Immobilie ersteigern - Zum Ersten, zum Zweiten, zum Eigenheim

Gut zu wissen

Lisa Christl   25.10.2023 | 10:20 Uhr

Bei Versteigerungen wechseln Immobilien oft zu günstigen Preisen den Besitzer. Dabei nehmen Bieter aber auch gewisse Risiken in Kauf. Worauf es bei Versteigerungen ankommt.

Wohnungen in Saarbrücken, Einfamilienhäuser in Ottweiler, Grundstücke in Lebach oder ein Hotel in Homburg: Saarlandweit stehen zurzeit knapp 70 Immobilien zur Versteigerung. "Wir erwarten eine weitere Zunahme", erklärt Burkhard Blandfort, Vorsitzender vom Immobilienverband Deutschland in der Region West in Saarlouis.

Während immer mehr Immobilien versteigert werden, nehmen aber gleichzeitig immer weniger Menschen an Versteigerungen teil. "Zumindest im Saarland sind damit die Bedingungen für Bietende günstig", so Blandfort weiter.

Nicht einfach bieten, sondern gut vorbereiten

Eine Ersteigerung eines Hauses ist allerdings nicht ohne Risiken. Gutachten, Exposé oder Fotos können zwar im Internet und auf der Geschäftsstelle des jeweiligen Amtsgerichts eingesehen werden, einen Anspruch auf eine Besichtigung des Versteigerungsobjektes besteht aber nicht.

Auch der Umgang mit den Eigentümern oder der Zustand der Immobilie können herausfordernd sein. Je nach Objekt können nach dem Erwerb nämlich zusätzliche Sanierungskosten hinzukommen. Wenn möglich, sollte man sich die Immobilie also vorher ansehen. Über die Gläubigerbank oder den aktuellen Besitzer kann unter Umständen ein Besichtigungstermin vereinbart werden.

Wie weit man gehen sollte

"Bevor man selbst als Bieter an einer Versteigerung teilnimmt, sollte man sich eine Auktion angucken, um den Ablauf zu sehen", rät Blandfort. "Wenn man sich dann sicher ist, am besten zu seiner Bank gehen und einen Finanzrahmen abstecken." Denn auch bei der Ersteigerung einer Immobilie ist oft ein Immobilienkredit nötig.

Beim Versteigerungstermin werden die wichtigsten Eckdaten zur Immobilie aufgeführt. Die sogenannte "Bietstunde" dauert in der Regel 30 Minuten. Der Höchstbietende erhält den Zuschlag. "Die entscheidende Frage ist: Wie weit kann ich mitgehen? Man sollte sich ein Limit setzen und sich während der Versteigerung nicht davon abbringen lassen", empfiehlt der Vorsitzende des Immobilienverbands der Region West.

"Wird nach Ablauf der Zeit noch immer geboten, bleiben nur noch wenige Sekunden pro Gebot. Da kann es auch mal heiß hergehen", sagt Robin Knies, Finanzexperte bei Stiftung Warentest.

Runde um Runde, bis es einen Bieter gibt

Beim ersten Termin muss mindestens die Hälfte des Verkehrspreises geboten werden. Bei unter 70 Prozent können berechtigte Gläubiger, wie etwa die Bank, die Zuschlagsversagung beantragen.

Wird beim ersten Termin kein Käufer gefunden, kann es zu weiteren Terminen kommen, bei denen die Wertgrenzen entsprechend verringert werden, beziehungsweise entfallen.

Das muss man mitbringen

Wer an einer Auktion teilnimmt, sollte unbedingt einen gültigen Reisepass oder Personalausweis mitbringen – ohne diesen ist das Bieten nicht erlaubt. "Außerdem muss man als Bietender vorher eine sogenannte Sicherheitsleistung von zehn Prozent des Verkehrswertes erbringen", erklärt Robin Knies.

Diese kann per Überweisung an die jeweilige Zahlstelle, mit einem Verrechnungscheck oder als Bankbürgschaft erbracht werden. "Nach Auktionsende gibt es die Sicherheit zurück", so Knies weiter.

Wenn der Hammer fällt

Laut Stiftung Warentest werden Immobilien häufig günstiger ersteigert, als man sie auf dem Immobilienmarkt erwerben würde. Ersteigert man ein Objekt, so entfallen außerdem Notarkosten oder Maklergebühren.

Neben dem Gebot sind von dem Ersteigerer aber auch die Gerichtskosten für die Erteilung des Zuschlags, sowie für seine Eintragung im Grundbuch und die Grunderwerbsteuer zu zahlen.

Eine Chance mit Risiken

Versteigerungen sind für Bietende eine gute Möglichkeit an günstigere Immobilien zu gelangen. "Ganz ohne Risiken sind sie allerdings nicht. Für zurückhaltende oder ängstliche Charaktere ist das eher nichts", sagt Blandfort.

"Außerdem sollte man sich vor Augen halten, was Versteigerungen für den bisherigen Eigentümer bedeuten", gibt Robin Knies zu bedenken. "Die Ersteigerer sollten trotz aller Freude auch im Kopf behalten, dass es für den bisherigen Eigentümer vielleicht nicht so leicht ist, sein Zuhause zu verlassen."  

Über dieses Thema berichtete SR 3 Saarlandwelle am 25.10.2023.

"Gut zu wissen" - immer mittwochs in der Sendung "Bunte Funkminuten" auf SR 3 Saarlandwelle.

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