Thomas Gerber (Foto: Pasquale D'Angiolillo)

"Mit der Strafe von 15 Monaten hatte kaum einer gerechnet"

Thomas Gerber   22.02.2019 | 16:30 Uhr

Nach seiner Verurteilung zu 15 Monaten auf Bewährung will der Homburger Oberbürgermeister Schneidewind sein Amt ruhen lassen und hat das Innenministerium gebeten, seine Suspendierung zu prüfen. Bis zur endgültigen Entscheidung durch den Bundesgerichtshof würde der 50-Jährige dann ein vermutlich gekürztes Gehalt bekommen und wäre nicht gänzlich mittellos. Das Landgericht hatte den SPD-Politiker am 21. Februar in der Detektivaffäre wegen Untreue in einem besonders schweren Fall verurteilt. Ein Kommentar von Thomas Gerber.

Homburg
Schneidewind steht vor Suspendierung
Nach seiner Verurteilung zu 15 Monaten auf Bewährung will der Homburger Oberbürgermeister Rüdiger Schneidewind sein Amt ruhen lassen. Aus beamtenrechtlichen Gründen muss er hierzu vorläufig suspendiert werden. Anfang nächster Woche will ihn das Landesverwaltungsamt anhören.

Wenn man Rüdiger Schneidewind ein wenig kennt: Seit dem Urteil ist er nicht mehr der Alte, da war so gar nichts mehr von dem selbstüberzeugten und selbstgefälligen Politiker. Der 50-Jährige wirkt verstört, fast schon ein gebrochener Mann.

Mit der Strafe von 15 Monaten hatte kaum einer gerechnet - er schon gar nicht. Auch nicht damit, dass er nun aus beamtenrechtlichen Gründen wahrscheinlich alsbald seinen Job los ist. Das allein hat den 1,90 Meter-Mann getroffen, der nur Politiker gelernt hat.

Das Urteil, 15 Monate plus 10.000 Euro Geldstrafe, ist hart – letztlich aber nachvollziehbar. Denn immerhin: Schneidewind hat gut 100.000 Euro Geld des Steuerzahlers sinnlos verpulvert - nicht nur an den Gremien, sondern auch an jedweder Vernunft vorbei.

Dass der private Schlapphuteinsatz teurer wird als die 25.000 Euro, über die er als OB frei verfügen kann, das war spätestens nach zwei Wochen Observation absehbar. Trotzdem ließ Schneidewind die drei „Matulas“ sieben Wochen lang auf eine mutmaßliche Holzmafia los, die es in Wahrheit so nie gegeben hat.

Dass ein derart hanebüchener und teurer Unsinn hart bestraft wird – gut so! Zeigt es doch, dass die Dritte Gewalt, die Justiz, funktioniert, auch vor hohen Tieren nicht halt macht.

Aber bei aller Hochachtung vor der Unabhängigkeit der Justiz, meine Herren Berufsrichter: Die Urteilsbegründung dann zu einer Generalabrechnung mit der Person des Angeklagten zu nutzen, das hat mit dessen Untreue nichts zu tun. Schneidewind gar die Eignung fürs OB-Amt abzusprechen, das gehört an politische Stammtische, nicht in einen Gerichtssaal.

Gleiches gilt für den Generalverdacht, dass im Homburger Rathaus Dilettantismus und Sorglosigkeit regierten. Es stimmt: Die Auftritte der Amtsleiter waren peinlich bis unsäglich, teils kenntnisfrei. Vielleicht gilt dies aber nur für das Kapitel „Rüdiger und die Detektive“ und im normalen Rathausgeschäft sind die Zeugen gute Beamte.

Mit Verlaub Hohes Gericht: Der generelle Verweis auf erschreckende Zustände im Homburger Rathaus – er hat weder der unabhängigen Justiz noch der Wahrheitsfindung gedient.

Über dieses Thema wurde auch in der "Region am Nachmittag" am 22.02.2019 auf SR 3 Saarlandwelle berichtet.

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