Ein mobiler Blitzer an der Saarbrücker Westspange (Foto: SR/Felix Schneider)

Neuer Bußgeldkatalog in Kraft

mit Informationen von Jan Zimmermann   09.11.2021 | 07:47 Uhr

Für Verkehrssünder wird es teuer, denn in Zukunft gilt der neue Bußgeldkatalog. In vielen Fällen müssen sie sogar doppelt so tief wie bisher in die Tasche greifen.

Der Katalog sieht unter anderem für Raser deutlich höhere Bußgelder vor: Wer zum Beispiel innerorts mit 16 bis 20 Stundenkilometern zu schnell fährt, musste dafür bisher 35 Euro bezahlen. Ab sofort kostet dies 70 Euro.

Höhere Bußgelder für Falschparken

Auch Falschparken wird in Zukunft teurer. Wer seinen Wagen auf einem Parkplatz abstellt, der eigentlich für E-Autos oder Car-Sharing Fahrzeuge gedacht ist, muss ab sofort 55 Euro bezahlen. Bisher wurde hierfür kein Bußgeld fällig.

Wer verbotswidrig auf Rad- und Gehwegen parkt, muss nun bis zu 110 Euro statt bisher bis zu 35 Euro zahlen. Das gilt auch für das Halten und Parken in zweiter Reihe.

Für das Abstellen eines unberechtigten Fahrzeuges auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz sind ab sofort 55 Euro statt 35 Euro fällig.

Wer eine Feuerwehrzufahrt zuparkt oder ein Rettungsfahrzeug behindert, zahlt nun 100 statt früher bis zu 65 Euro. Zudem gibt es einen Punkt in Flensburg. Den bekommt auch jeder, der einen Geh- oder Radweg länger als eine Stunde blockiert und dabei andere behindert.

Strafe für Durchfahren von Rettungsgasse

Als neuer Tatbestand wurde zudem das unerlaubte Nutzen oder Durchfahren einer Rettungsgasse in den Bußgeldkatalog aufgenommen. Wer diese dazu verwendet, um im Stau schneller vorwärts zu kommen, muss jetzt genauso viel zahlen, wie wenn er keine Rettungsgasse bildet: zwischen 200 und 320 Euro. Zudem gibt es einen Monat Fahrverbot.


Weitere Informationen zum neuen Bußgeldkatalog findet man beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur.

Audio

Über dieses Thema wurde auch in der Sendung "Guten Morgen" auf SR 3 Saarlandwelle am 09.11.2021 berichtet.

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