Ein Mann beim Multitasking (Foto: SR)

Unfälle im Homeoffice - Das gilt für Arbeitnehmer

Andree Werner mit Informationen von Karin Mayer   15.12.2021 | 07:52 Uhr

Schätzungsweise jeder vierte Beschäftigte in Deutschland arbeitet Zuhause. Während der Corona-Pandemie erlauben viele Unternehmen die Arbeit im Homeoffice. Doch was passiert eigentlich, wenn ich zu Hause, im Homeoffice einen Unfall habe?

Schnell ist es passiert: Man arbeitet im Home-Office und hat einen Unfall. Man ist auf dem Weg zum Drucker oder holt sich einen Kaffee - oder man kommt von der Kita nach Hause und ist auf dem Weg ins Home-Office. Doch ab wann gilt das auch als Arbeitsunfall?

Rechtliche Lage

Grundsätzlich gilt: wer Zuhause arbeitet, ist während dieser Zeit in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Das gilt aber nur für Tätigkeiten oder Wege, die quasi berufsbedingt zurückgelegt werden. Beispiel: Jemand telefoniert beruflich und fällt vom Stuhl, dann wäre das ein Arbeitsunfall - jemand telefoniert privat, kein Arbeitsunfall. Das bedeutet: Im Einzelfall ist das schwer zu unterscheiden und schwer zu beweisen.

Aktuell wurde einem Beschäftigten, der morgens auf dem Weg vom Bett zum Arbeitsplatz in der Wohnung gestürzt ist, ein Arbeitsunfall zugesprochen. Der Fall wurde vor dem Bundessozialgericht anerkannt.

Ein aktuelles Urteil des Bundesverfassungsgerichts sichert den Unfallschutz von Arbeitnehmern auch im Homeoffice ab, dadurch wird den Beschäftigten noch mal der Rücken gestärkt. Alle Unfälle, die während der Arbeit Zuhause passieren und berufsbedingt sind, werden nun als Arbeitsunfälle gezählt. Beispiel: Man geht zum Drucker, der in einer anderen Etage steht und fällt auf der Treppe – geht es um eine beruflichen Ausdruck, wäre das ein Arbeitsunfall, ist es privat dann nicht.

Wege ins Homeoffice versichert

Interessant ist auch: wer seine Kinder zur Kita bringt und dann auf dem Heimweg einen Unfall hat, kann auch einen Arbeitsunfall melden. Schließlich war man auf dem Weg ins Homeoffice, das ist gleichbedeutend wie der Weg ins Büro.

Grenzen des Unfallschutzes

Aber es gibt auch Ausnahmen: Schält man sich zuhause einen Apfel und schneidet sich dabei in den Finger,  dann wäre laut Arbeitskammer des Saarlandes eine Grenze überschritten. Denn Apfel schneiden hat ja nun nichts mehr mit der Arbeit im Büro zu tun. Es bleibt aber schwer, klare Grenzen zu ziehen. Häufig gibt es keinen Zeugen, also geht es dabei auch um eine Vertrauensfrage zwischen Beschäftigten und Unternehmen.

Kaum Meldungen

Spannend: bisher ist das kein Streitthema bei der Arbeitskammer. Ein Grund könnte sein, es passiert selten etwas Zuhause, und wenn, dann ist den Wenigsten vielleicht auch bewusst, dass das ein Arbeitsunfall sein könnte.

Welche Leistungen stehen mir durch gesetzlichen Unfallschutz zu?

Für die Krankschreibung und die Lohnfortzahlung ist meist die Krankenkasse zuständig. Heilkosten und Behandlungskosten bezahlt in der Regel die Unfallkasse.


Ein Thema auf SR 3 Saarlandwelle am 15.12.2021 in der Sendung "Guten Morgen".

Push-Nachrichten von SR.de
Benachrichtungen können jederzeit in den Browser Einstellungen deaktiviert werden.

Datenschutz Nein Ja