Kopfhoerer im Straßenverkehr (Foto: dpa/Ossinger)

Kopfhörer im Straßenverkehr

  02.04.2019 | 13:41 Uhr

Kopfhörer sind beim Fahrradfahren im Straßenverkehr in Deutschland grundsätzlich erlaubt. Allerdings kommt es dabei auf die Ablenkung und Lautstärke an. Oft wird das Sicherheitsrisiko unterschätzt. In Frankreich sieht das anders aus: Dort ist die Kopfhörernutzung im Straßenverkehr seit 2015 generell verboten.

Der ADAC weist darauf hin, dass besonders junge Erwachsene oft Kopfhörer beim Radfahren nutzen. Laut Schätzungen des ADAC ist jeder zehnte Verkehrsunfall mit Personenschaden auf Ablenkung zurückzuführen.

Mithaftung von Radfahrern

Was viele Verkehrsteilnehmer nicht wissen: Der § 23 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) verbietet die Beeinträchtigung des Gehörs, etwa durch laute Musik. Wer von der Polizei erwischt wird, muss mit einem Verwarnungsgeld von zehn Euro rechnen.

Kommt es aufgrund der lauten Musik und der verzögerten Reaktion zu einem Unfall, muss der Radfahrer für die Folgen mithaften. Strafbar kann sich ein Radfahrer dann machen, wenn es durch die musikalische Beschallung zu einem Unfall kommt, bei dem sich ein anderer verletzt.

(Quelle: ADAC/2017)

Eure Meinung

Auf unserer SR 1 Facebook-Seite haben wir gefragt: Brauchen wir ein striktes Kopfhörerverbot in Deutschland? Wer möchte, kann noch seine Stimme abgeben.


Auch Thema auf SR 1 am 02.04.2019 in der Sendung 'Balser & Mark. Dein Morgen'.

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