Grenze zu Frankreich (Foto: SR)

Was müssen Grenzgänger beachten?

  30.10.2020 | 20:09 Uhr

Ab dem 30. Oktober gilt in Frankreich eine Ausgangssperre. „Le confinement“ bedeutet, dass die Franzosen das Haus nur aus triftigen Gründen verlassen dürfen. Bis auf die Lebensmittelläden sind auch alle Geschäfte geschlossen. Die Grenzen zu den europäischen Nachbarn bleiben aber offen. Was bedeutet das für Grenzgänger?

Keine Einschränkungen für Pendler

Erst mal bleibt alles wie gehabt, das heißt: Die bestehende Rechtsverordnung ist auch weiterhin gültig. Danach können die Saarländer, die nicht länger als 72 Stunden in Frankreich waren, problemlos zurückkommen und die Lothringer, die sich nicht länger als 24 Stunden im Saarland aufgehalten haben, ebenfalls wieder problemlos nach Hause, was ja besonders wichtig für Pendler ist. Pendler sollten zur Sicherheit aber eine Bescheinigung ihres Arbeitgebers dabei haben. Aber auch eine französische Bescheinigung, die es im Internet gibt.

Was bedeutet die französische Ausgangssperre?

Ab dem 30. Oktober 2020 dürfen die Franzosen nur noch mit einem triftigen Grund das Haus verlassen. Sport machen nur noch einmal am Tag, eine Stunde raus. Das gilt auch fürs Gassigehen. Man darf in den nahe gelegenen Wald oder Park. Für Deutsche heißt Spaziergänge auf der anderen Seite der Grenze gibt es erst mal nicht.

Weitere triftige Gründe sind: Kinder von der Schule abholen, pflegebedürftige Angehörige besuchen, Arztbesuche, Gassigehen, Joggen und unaufschiebbare Einkäufe tätigen. Dafür gibt es die Bescheinigung, für die man auch weitere Strecken zurücklegen kann.

Die Regeln der französischen Ausgangssperre gelten natürlich auch für die Grenzgänger aus dem Saarland. Zwar gehen Cora in Saargemünd oder in Forbach, die Regel ist aber: der nächst gelegene Supermarkt und nur "absolut notwendige Produkte". Wahrscheinlich wird es aber keine Taschenkontrollen geben.

Kontrollen in Frankreich

Die französische Polizei wird die Einhaltung der Ausgangsperre kontrollieren. Wer sich nicht daran hält, wird mit einem mindestens dreistelligen Bußgeld rechnen müssen.

Hinzu kommt, dass in Frankreich aktuell wegen der Angriffe in Nizza die höchste Terrorwarnstufe gilt. Das heißt, jeder, ob Lothringer oder Saarländer, muss mit scharfen Kontrollen rechnen.

Kontrollen auf deutscher Seite

Ab dem 2. November führt die Bundespolizei verstärkt Grenzkontrollen bei Einreisenden aus Risikogebieten durch. Das hat das Bundesinnenministerium (BMI) dem SR auf Anfrage mitgeteilt. Unter anderem werden die Einreisenden die, so wörtlich „landesspezifischen infektionsschutzrechtlichen Bestimmungen" hinweisen. Würden die nicht eingehalten, werde die Bundespolizei die entsprechenden Daten weiterleiten. Für die Kontrollen werde mehr Personal eingesetzt. Von Strafen wird nicht gesprochen.

Das BMI betont, diese so genannte „Schleierfahndung“ an den deutschen Grenzen in einem Rahmen von 30 Kilometern sei keine Wiedereinführung der Binnengrenzkontrollen. Das BMI nennt nicht explizit die Grenze im Saarland, spricht aber von „allen deutschen Grenzen“, somit auch der saarländisch-französischen und auch der saarländisch-luxemburgischen Grenze.


Auch Thema auf SR 1 am 29.10.2020 in der Sendung 'Hallo Saarland' und am 30.10.2020 bei 'Balser & Mark. Dein Morgen'.

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