Geldmünzen  (Foto: Pixabay/Raten-Kauf)

Finanzämter erheben Daten zur Neuberechnung der Grundsteuer

Mit Informationen von Diana Kühner-Mert   06.05.2022 | 19:14 Uhr

Haus- und Grundbesitzer im Saarland bekommen bald Post vom Finanzamt. Es geht um die neue Grundsteuer. Die tritt 2025 in Kraft und muss bis dahin neu berechnet werden. Dazu holen die Finanzämter jetzt umfangreiche Angaben von den Grundstücksbesitzern ein.

Jeder Grundstücksbesitzer zahlt Grundsteuer. Doch die Art und Weise, wie sie berechnet wird, hat das Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt. Deswegen muss alles neu berechnet werden. Und die dafür notwendigen Daten wollen die Finanzämter jetzt von den Eigentümern wissen.

Daten zu Haus und Grundstück

Ab dem 1. Juli müssen Haus- und Grundstückseigentümer eine Steuererklärung zu ihren Grundstücken beim Finanzamt einreichen. Ein Informationsschreiben dazu soll Ende Juni verschickt werden. Darin sind bestimmte Werte, die für die Erklärung benötigt werden, schon enthalten, etwa zum Flurstück, zur Grundstücksgröße oder dem Bodenrichtwert.

Andere Angaben muss man selbst ermitteln, wie etwa die Wohnfläche, die Gewerbefläche oder das Baujahr eines Hauses. Wer dabei nicht zu allen An- und Umbauten Unterlagen hat, könnte unter Umständen Probleme bekommen. Notfalls muss man selbst nachmessen.

Frist bis 31.10.2022

Bis zum 31. Oktober 2022 muss die Erklärung abgegeben werden. Der Bund der Steuerzahler hält diese Frist für zu knapp, denn viele Eigentümer wissen noch gar nicht, was da auf sie zukommt, und befürchtet daher chaotische Verhältnisse. Hinzu kommt, dass die Erklärung nicht in Papierform, sondern rein elektronisch abgegeben werden soll, das stellt manche zusätzlich vor weitere Probleme.

Gesamtsumme soll gleichbleiben

Insgesamt soll das Steueraufkommen nicht steigen. Aber im Einzelfall kann die Grundsteuer durchaus teurer werden, etwa bei einem Grundstück, das sehr im Wert gestiegen ist, oder auch, wenn die Wohnfläche durch Anbauten stark vergrößert wurde.

Ein weiterer entscheidender Faktor liegt bei den Kommunen, die die Grundsteuer kassieren: Sie legen nämlich den Betrag fest, der für die Berechnung wichtig ist, den so genannten Steuerhebesatz. Die Kommunen sind zwar angehalten, darauf zu achten, dass insgesamt nicht mehr eingenommen wird als vorher. Doch der Bund der Steuerzahler befürchtet, dass angesichts der klammen Finanzlage der Kommunen am Ende doch mehr gezahlt werden muss.

Den Steuerbescheid bekommen die Haus- und Grundbesitzer Ende 2024. Fällig wird die neue Steuer 2025.

Weitere Informationen


Auch Thema auf SR 1 am 06.05.2022 in der Sendung 'Stand der Dinge'.

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