Klagen um Impfschäden zurückgewiesen

  22.05.2025 | 13:30 Uhr

Das Landgericht Saarbrücken hat mehrere Klagen wegen Impfschäden nach Coronaimpfungen zurückgewiesen. Eine Haftung der beklagten Pharmaunternehmen sei in allen Fällen nicht gegeben. Die Kläger haben keinen Anspruch auf Schmerzensgeld oder Schadensersatz. In den acht Verfahren gaben sie an, durch die Impfung mit dem mRNA-Impfstoff unter Gesundheitsschäden zu leiden. Nach dem Urteil ist eine Haftung nur bei Schäden möglich, die durch ein fehlerhaftes Medikament entstanden sind. Dass die Impfstoffe fehlerhaft waren, konnten die Kläger nicht nachweisen. SAARTEXT vom 22.05.2025

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