Keine Ermittlungen nach Durchsuchungen
Nach der illegalen Hausdurchsuchung bei einem Saarbrücker Strafverteidiger gibt es vorerst kein Ermittlungsverfahren gegen den Staatsanwalt. Das hat die Generalstaatsanwaltschaft entschieden. Sie lehnte es ab, ein Verfahren wegen möglicher Rechtsbeugung einzuleiten. Zur Begründung hieß es, eine unrichtige Rechtsanwendung allein reiche nicht aus, sie hätte vorsätzlich sein müssen. Der Verteidiger hatte den Staatsanwalt angezeigt, nachdem seine Kanzlei und Privatwohnung durchsucht worden waren. Er will gegen die Entscheidung der Generalstaatsanwaltschaft vorgehen. SAARTEXT vom 16.05.2025