Auf dem Linslerfeld bei Überherrn will SVOLT eine Batteriefabrik errichten (Foto: IMAGO / BeckerBredel)

SVolt-Fabrik laut Gutachten auf Linslerfeld möglich

Niklas Resch, Peter Sauer, Yvonne Schleinhege   07.04.2022 | 21:13 Uhr

Für die geplante Ansiedlung des chinesischen Batterieherstellers SVolt auf dem Linslerfeld in Überherrn gibt es offenbar keine unüberwindbaren Hindernisse. Das geht aus rund 20 verschiedenen Gutachten hervor, die dem SR vorliegen. Es werden aber viele Vorgaben gemacht und weitere Untersuchungen angeregt – auch weil teils konkrete Angaben des Unternehmens fehlen. Am Donnerstagabend fand eine Informationsveranstaltung zu den Gutachten statt.

Das chinesische Unternehmen SVolt möchte am Standort Linslerfeld in Überherrn Batterien für Elektroautos produzieren. Bisher ist geplant, dass das Land über eine landeseigene Gesellschaft das Gelände kauft und erschließt. Die genauen Modalitäten sind noch nicht bekannt.

Zunächst muss jedoch die Gemeinde Überherrn ein sogenanntes Bauleitplanverfahren durchführen. Dazu gehört die Aufstellung eines Bebauungsplans. Außerdem muss der Flächennutzungsplan für das Linslerfeld geändert werden. Gegen das Vorhaben gibt es Widerstand, unter anderem von zwei Bürgerinitiativen.

Über 20 Gutachten – mehr als 1400 Seiten

Das Bauleitplanverfahren, dessen Einleitung der Gemeinderat vor gut einem Jahr beschlossen hatte und die Änderung des Flächennutzungsplans erfordern Gutachten zu zahlreichen Themenbereichen. Es geht etwa darum, ob genügend Grundwasser vorhanden ist, um den großen Wasserverbrauch der Batteriefabrik abzudecken, ob das Grundwasser durch den industriellen Standort gefährdet werden könnte, und wie sich der stärkere Verkehr auf die umliegenden Straßen und Wohnviertel auswirken würde.

Um das zu klären, hat das Land bzw. die landeseigene Gesellschaft gwSaar mehrere Fachingenieurbüros beauftragt. Nach bisherigen Stand haben die Gutachten etwa 770.000 Euro gekostet.

Die Gemeinderatsmitglieder von Überherrn konnten die rund 1400 Seiten bereits einsehen. Am Donnerstagabend wurden die Ergebnisse auf einer Bürgerinformationsveranstaltung erstmals öffentlich vorgestellt. Seit Donnerstag stehen die Gutachten auch auf der Homepage der Gemeinde.

Der SR konnte sie schon vorab analysieren, im Folgenden sind die wichtigsten Ergebnisse aufbereitet. Einzelne Informationen waren bereits in den vergangenen Monaten bekannt geworden, auch weil sie im Begleitgremium der Gemeinde besprochen und danach auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht wurden.

Keine unüberwindbaren Hindernisse – aber einige Problemfelder

Die Kernaussage der Gutachten: die Ansiedlung einer Batteriezellenfabrik auf dem Linslerfeld ist grundsätzlich möglich - es gibt demnach also keine Gründe, die dem Bau der Fabrik und den späteren Betrieb ausschließen würden. Dennoch identifizieren die Gutachten zahlreiche Problembereiche, die genauer beachtet werden müssten.

Daraus ergeben sich zum Beispiel Vorgaben für den Bau der Produktionshallen. Sie müssten in Bodenwannen errichtet werden, damit keine giftigen Stoffe aus der Produktion in den Boden sickern und so das Grundwasser gefährden könnten. Außerdem gibt es etwa genaue Bepflanzungspläne für das Fabrikgelände und die umliegenden Landstraßen.

Kein alternativer Standort für SVolt

Vielfach diskutiert wurde über den Standort Linslerfeld - eine unversiegelte Fläche in einem Wasserschutzgebiet. Ein Gutachten zeigt nun, dass es wohl keine andere passende Produktionsfläche für SVolt im Saarland gibt. Damit bestätigt es die Aussagen der Landesregierung.

Zwei zentrale Anforderungen gab es laut Standortgutachten für die Batteriefabrik: Zum einen musste die Fläche eine Mindestgröße von 1100 mal 500 Metern aufweisen. Zum anderen musste sie innerhalb kurzer Zeit verfügbar sein. Aus den prinzipiell möglichen Flächen wurden sieben Areale genauer untersucht – beispielsweise das alte Kraftwerksgelände in Ensdorf oder eine Fläche bei Perl-Borg. Bis auf das Linslerfeld konnten laut Gutachten sämtliche Alternativflächen die Anforderungen nicht erfüllen.

Gutachten sehen ausreichende Grundwasserreserven

Eine zentrale Frage und zugleich ein Hauptkritikpunkt der beiden Bürgerinitiativen und von Umweltverbänden an der geplanten Industrieansiedlung ist der erwartete hohe Wasserverbrauch der Fabrik. Die Gutachten sehen hier keine nennenswerten Probleme. Demnach gibt es rund um die Ansiedlung Wasserrechte von rund 16 Millionen Kubikmetern pro Jahr. Das heißt es gibt die Genehmigung, Wasser bis zu dieser Menge zu fördern.

Bisher werden davon nur knapp neun Millionen tatsächlich aus der Tiefe gepumpt. Für den Betrieb der Fabrik wird insgesamt ein Netto-Wasserverbrauch von rund einer Million Kubikmeter im Jahr prognostiziert. Mit dann 10 Millionen geförderten Kubikmetern Wasser würden die Wasserrechte nicht ausgeschöpft, der Puffer ist laut Gutachten groß genug. Zudem wird darauf verwiesen, dass der Grundwasserspiegel in den betroffenen Gebieten in den vergangenen Jahrzehnten angestiegen sei, es gebe also Reserven.

Versorgung erfordert Ausbau von Leitungen – genaue Kosten unklar

Untersucht wurden zudem mehrere Varianten, wie das Werk und die Bürger der Gemeinde Überherrn künftig mit ausreichend Wasser versorgt werden könnten. Favorisiert wird eine Variante, die auch Wasserrechte der Stadt Völklingen nutzt, sowie Brunnen der Energis im Bisttal und im Lauterbachtal. So soll verhindert werden, dass der Grundwasserspiegel an einzelnen Stellen stark absinkt.

Für die neue Wasserversorgung müssen allerdings an manchen Stellen neue Hauptleitungen verlegt und Wasserwerke umgebaut werden. Die Kosten dafür schätzen die Gutachten auf 13 bis 17 Millionen Euro – ohne Nebenkosten. Hier seien aber noch genauere Planungen nötig.

Lage im Wasserschutzgebiet kein K.O.-Kriterium

Auch dass sich das Linslerfeld in einem Wasserschutzgebiet der Klasse III befindet, ist aus Sicht der Gutachter kein K.O.-Kriterium. Es seien jedoch einige Vorkehrungen nötig, um eine Gefährdung des Grundwassers auf ein Minimum zu begrenzen. Zu den Vorgaben gehören etwa, dass die Hallen mit abgedichteten Bodenwannen errichtet und dass teils doppelwandige Leitungen vorgeschrieben werden.

Das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz hatte auf SR-Anfrage vor einem Jahr erklärt, dass schätzungsweise rund 30 Prozent der Fläche im Saarland als Wasserschutzzone III ausgewiesen sind. Industrieansiedlungen dort seien keine Besonderheit, so lägen etwa Bosch in Homburg oder Festo in St. Ingbert in solch einer Wasserschutzzone.

Tonmehl als Versickerschutz vorgeschrieben

Besondere Vorsicht ist laut Gutachten bei der Erschließung des Geländes geboten, da ein Höhenunterschied von 20 Meter ausgeglichen werden muss. Die Produktionshallen müssen auf ebener Fläche errichtet werden. An manchen Stellen muss mehr als zehn Meter Boden weggebaggert und an anderer Stelle aufgeschüttet werden.

Dort, wo viel weggebaggert wird, ist der Grundwasserspiegel laut Gutachten dann nur noch gut zehn Meter entfernt. Öl oder andere gefährliche Stoffe könnten so schneller ins Grundwasser sickern. Damit das nicht passiert, soll an diesen Stellen ein besonderes Tonmehl (Bentonit) in den Boden eingearbeitet werden. Es dichtet den Boden gewissermaßen ab, so können Stoffe nicht so leicht einsickern.

Zwei Landstraßen müssen verlegt werden

Um die Fläche des Linslerfeldes auf den benötigten Zuschnitt für die Batteriefabrik zu bringen, ist laut Verkehrsgutachten die Verlegung der L168 auf eine Länge von ca. zwei Kilometern und der L279 (ca. 700 Meter) erforderlich. Dabei werden auf der L168 drei neue Verkehrsknotenpunkte für den Werksverkehr von SVolt gebaut.

Wie sehr der Verkehr zunehmen wird, ist noch unklar. Weil wegen Corona keine Verkehrszählung durchgeführt werden konnte, basieren die Prognosen auf veralteten Werten. Zudem fehlen laut Gutachten konkrete Angaben von SVolt. Die Durchführung der Verkehrszählung und eine darauf basierende Simulation seien noch durchzuführen.

Lärm nimmt auf Grundlage der Prognosen nur moderat zu

Die Lärmgrenzwerte nach Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV) werden laut Gutachten grundsätzlich in allen Straßen unterschritten. Daran ändere auch die Verlegung der beiden Landstraßen nichts. Lediglich auf Teilen der L167, der Hauptstraße durch Überherrn, könnten Schwellenwerte erreicht oder überschritten werden. Die zu erwartende Erhöhung, so die Gutachter, sei für das menschliche Gehör jedoch nicht wahrnehmbar.

Für den Lärm auf dem Gelände der Batteriefabrik wurde nach Modellierungen ein Emissionskontingent berechnet, durch das die umliegende Gegend nicht zu stark belastet werden soll. Die Gutachter betonen jedoch, dass es sich um Modellrechnungen handelt, da konkrete Daten von SVolt zu den Produktionsanlagen noch fehlen. 

Vorgaben in vielen Bereichen

Die Gutachter machen in vielen anderen Bereichen Vorgaben, sollte es zum Bau der SVolt-Fabrik kommen. Das gilt auch für den Artenschutz: So grenzt die geplante Fläche an zwei Naturschutzgebiete bzw. Vogelschutzgebiete an.

Die Gutachten kommen zu dem Schluss, dass das Vorhaben ganz grundsätzlich mit Schutzzielen der FFH- und Vogelschutzgebiete vereinbar sind. Auch hier würden aber weitere Maßnahmen nötig, etwa die Entwicklung eines Wildtierkorridors.

Ebenfalls wird in den Gutachten genau vorgeschrieben, an welchen Stellen Bäume und Sträucher gepflanzt werden müssen. Zudem müssen mindestens 60 Prozent der Dächer nach konkreten Vorgaben begrünt werden, das betrifft auch große Fassadenflächen.

Damit sollen die Auswirkungen der versiegelten Fläche bestmöglich ausgeglichen werden. Aus den Gutachten geht auch hervor, dass im Laufe des Verfahrens noch weitere ökologische Ausgleichsmaßnahmen festgelegt werden müssen.

Ebenfalls vorgeschrieben sind Solaranlagen auf mindestens 50 Prozent der Dachflächen, und auch die Beleuchtung auf dem Industriegelände unterliegt genauen Vorgaben. So soll die Lichtverschmutzung reduziert werden, um Insekten, Vögel und andere Tiere nachts so wenig wie möglich zu stören.

Außerdem ist ein aufgeschütteter Erdwall am Ostrand des Geländes vorgesehen. Er soll die Fabrik in Richtung des Wadgasser Ortsteils Friedrichweiler abschirmen.

Weitere Untersuchungen nötig – auch wegen fehlender SVolt-Daten

An zahlreichen Stellen weisen die Gutachten darauf hin, dass weitere Untersuchungen nötig sein werden, um endgültigen Aussagen machen zu können. Das liegt auch daran, dass das Unternehmen SVolt in mehreren Bereichen noch keine oder noch nicht alle nötigen Daten vorgelegt hat. Das betrifft vor allem Daten zu technischen Anlagen.

Dies sei zum jetzigen Zeitpunkt durchaus üblich, heißt es bei der landeseigegen Projektgesellschaft gwSaar. Im weiteren Verlauf des Bauleitplanverfahrens und der sogenannten BimSch-Genehmigung (Bundesimmissionsschutz) werde es detaillierte Planungen des Unternehmens geben.

Daraus würden sich dann auch weitere, vertiefende Gutachten ergeben. Dazu gehört unter anderem eine umfassende Liste mit den Stoffen, die beim Bau der Batterien für E-Autos eingesetzt werden – wichtig für finale Aussagen zum Grundwasserschutz.

Auch genaue Angaben, welchen Lärm und Emissionen die Produktionsanlagen verursachen würden, gibt es demnach bisher nicht. Bei den bisher vorliegenden Lärmwerten handelt es sich demnach um Modellrechnungen und Prognosen.

Das Wirtschaftsministerium verweist auf SR-Anfrage darauf, dass die Gutachten von Maximalwerten ausgegangen seien. Es wurde demnach also eher von größeren Werten ausgegangen, als tatsächlich erwartet werden. Auf jeden Fall dürften diese zugrunde gelegten Werte bei der weiteren Planung der Fabrik von SVolt nicht überschritten werden.

Entscheidung über Ansiedlung könnte sich hinziehen

Die jetzt vorliegenden Gutachten stehen noch ziemlich am Anfang des Ansiedlungsprozesses. Mit der Bürgerinformationsveranstaltung beginnt die sogenannte „frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit“, die Teil des Bauleitplanverfahrens ist.

Die 20 Gutachten können jetzt auf der Homepage der Gemeinde angesehen werden, sie liegen aber auch im Rathaus von Überherrn aus. Bis zum 9. Mai können Bürger, Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, etwa Naturschutzverbände, Einwände erheben und Anregungen machen, die dann in das Verfahren einfließen sollen.

Danach muss der Gemeinderat entscheiden, ob die Ansiedlungspläne weiter vorangetrieben werden oder nicht, es handelt sich um einen „Abwägungsbeschluss“. Wie angesprochen könnten außerdem neue Gutachten und Untersuchungen anstehen, denn die konkrete Planung der Fabrik befindet sich in einem frühen Stadium.

Auf jeden Fall ist danach noch einmal eine weitere Beteiligung der Öffentlichkeit vorgeschrieben. Erst danach könnte der Gemeinderat eine endgültige Entscheidung in Sachen SVolt-Ansiedlung treffen.

Ein konkreter Zeitplan liegt noch nicht vor. Vieles dürfte auch davon abhängen, welche Fragen und Einwände im Zuge der öffentlichen Beteiligung auftauchen und wie sie beantwortet werden.   

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