Das Homburger Rathaus (Foto: SR)

Weitere Ermittlungen in Affäre um Bauhof

Thomas Gerber   02.08.2016 | 06:50 Uhr

In der Homburger Überwachungsaffäre sind weitere Hinweise auf Unregelmäßigkeiten bei der Stadtverwaltung aufgetaucht. Die Stadtverwaltung bestätigte dem SR, dass es bei Befragungen entsprechende Aussagen gegeben hat, denen nachgegangen werde. Sämtliche Aussagen gingen parallel an die Staatsanwaltschaft und die Kommunalaufsicht.

Weitere Angaben, etwa zu weiteren disziplinarrechtlichen Maßnahmen, wollte die Stadtverwaltung nicht machen. Der Anwalt eines 62 Jahre alten Mitarbeiters des Baubetriebshofs, dem bereits ordentlich gekündigt wurde, sagte dem SR, sein Mandant solle nun "außerordentlich" gekündigt werden. Hintergrund seien Vorgänge aus dem Jahr 2013 - also zwei Jahre vor dem Detektiveinsatz.

Seinem Mandanten werde unter anderem vorgeworfen, während der Dienstzeit Arbeiten am Garagendach seines Vorgesetzten durchgeführt zu haben. Der Abteilungsleiter habe ihn darum gebeten. In der Anhörung zur außerordentlichen Kündigung würden zudem Arbeiten am Privathaus des ehemaligen CDU-Oberbürgermeisters Schöner erwähnt. Diese Anschuldigung sei allerdings haltlos und könne von Schöner widerlegt werden.

Hintergrund

Nach der wochenlangen Überwachung beim städtischen Baubetriebshof Ende 2015 waren drei Mitarbeiter abgemahnt und ein weiterer gekündigt worden. Ihnen werden vor allem Arbeitszeitverstöße vorgeworfen. Sie sollen Pausen überzogen haben. Dabei geht es meist nur um wenige Minuten. Außerdem spielen laut Stadtverwaltung Vermögensdelikte eine Rolle. Dabei geht es nach Angaben eines Rechtsanwalts unter anderem um zwei Benzinkanister und einen Eimer mit Streusalz.

Die Opposition im Stadtrat hat erhebliche Zweifel an der Verhältnismäßigkeit des Detektiveinsatzes, der 300.000 Euro gekostet hat und von SPD-Oberbürgermeister Rüdiger Schneidewind im Alleingang veranlasst worden war. Die Staatsanwaltschaft ermittelt nach einer Strafanzeige der Stadt gegen die vier Mitarbeiter des Baubetriebshofs. Die Kommunalaufsicht prüft, ob Schneidewind gegen Vergabevorschriften verstoßen und den Stadtrat übergangen hat.

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