Schneidewind: Gegen mehrere Vorschriften verstoßen?

Thomas Gerber   13.01.2017 | 12:39 Uhr

In der so genannten Spitzelaffäre beim Baubetriebshof hat der Homburger SPD-Oberbürgermeister Schneidewind möglicherweise gleich gegen mehrere gesetzliche Vorschriften verstoßen. Zu diesem Ergebnis kommt nach SR-Informationen die Kommunalaufsicht.

Der Vorsitzende des Innenausschusses im Landtag Günter Waluga (SPD) sagte dem SR, diese Rechtsauffassung habe die Kommunalaufsicht in ihrer Ausschusssitzung am Donnerstag vertreten. Nach SR-Informationen rügt das Landesverwaltungsamt nicht nur, dass Schneidewind bei der Beauftragung des Detektivbüros zur Überwachung von Mitarbeitern den Stadtrat umgangen hat. Er habe vielmehr auch gegen Vergaberichtlinien verstoßen und den Auftrag freihändig vergeben, ohne Angebote von anderen Detektivbüros einzuholen.

Außerdem habe sich Schneidewind nicht an den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gehalten. Er hätte zunächst "mildere Mittel" zu Abstellung der mutmaßlichen Missstände im Baubetriebshof einleiten müssen. Die Staatsanwaltschaft hatte angekündigt, den Bericht der Kommunalaufsicht anzufordern und auf mögliche Untreue oder Vermögensgefährdung zu überprüfen.

CDU beantragt Sondersitzung

Die CDU-Fraktion im Homburger Stadtrat hat unterdessen eine Sondersitzung beantragt. Dabei sollen Vertreter des unabhängigen Datenschutzzentrums und der Kommunalaufsicht gehört werden. Das Datenschutzzentrum hatte ein Bußgeld gegen Schneidewind verhängt, weil er mit der Überwachung der Mitarbeiter deren Persönlichkeitsrechte verletzt haben soll. Schneidewind wird gegen das Bußgeld vermutlich Einspruch einlegen. Die Höhe des Bußgelds ist nach wie vor nicht bekannt. Nach Auskunft des Datenschutzzentrums bewegt es sich im unteren Bereich des Bußgeldkatalogs, der Strafen von bis zu 50.000 Euro vorsieht.

Über dieses Thema wurde auch in den Hörfunknachrichten vom 13.01.2017 berichtet.

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