Emblem der RAG (Deutsche Steinkohle). (Foto: dpa)

RAG legt Berufung ein

Karin Mayer   17.05.2018 | 19:56 Uhr

Die RAG legt Berufung ein gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Saarlouis in Sachen Sonderbetriebsplan. Die Richter hatten im April entschieden, dass die RAG im Betriebsbereich Duhamel des früheren Bergwerks Saar weiter abpumpen muss. Sie hatten wasserrechtliche Bedenken beim Fluten des Bergwerks.

Nun ist das Oberverwaltungsgericht am Zug. Der Regionalbeauftragte der RAG, Uwe Penth, sagte dem SR, in der ersten Instanz seien die Argumente der RAG nicht ausreichend berücksichtigt worden. Die RAG habe aber ein genehmigtes Wasser- und Einleitungsrecht. Für den Sonderbetriebsplan sei aber allein Bergrecht relevant. Penth sagte dem SR weiter, es gehe nicht darum, über Sonderbetriebsplan zu fluten, sondern den Eindruck zu vermeiden, dass eine wasserrechtliche Genehmigung nötig gewesen wäre. Die Gemeinde Nalbach hatte gegen den Sonderbetriebsplan geklagt.

Der Nalbacher Bürgermeister Peter Lehnert sagte zur Entscheidung der RAG in Berufung zu gehen, das Verwaltungsgericht habe der RAG mit dem Urteil schriftlich bestätigt, dass das Verfahren beim Sonderbetriebsplan falsch gewesen sei. Das betreffe auch das Bergamt. Das Urteil des Verwaltungsgerichts sei wegweisend. Wenn es vor dem Oberverwaltungsgericht nun bestätigt werde, habe die RAG noch ein größeres Problem, so Lehnert.

Über dieses Thema wurde auch in den Hörfunknachrichten vom 17.05.2018 berichtet.

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