Klingelschilder mit Müller-Meier und Schneider-Schmidt (Foto: IMAGO / Steinach)

Diese Möglichkeiten gibt es künftig bei der Wahl des Nachnamens

  01.05.2025 | 14:42 Uhr

Am 1. Mai ist eine Änderung im Namensrecht in Kraft getreten. Ehepaare können leichter einen Doppelnamen annehmen - oder zum Beispiel nur das gemeinsame Kind. Was sich sonst noch ändert, haben wir hier zusammengefasst.

Seit dem 1. Mai haben Menschen in Deutschland mehr Freiheiten bei der Wahl von Ehe- und Geburtsnamen. So können zum Beispiel Paare einen Doppelnamen als Familiennamen bestimmen, der dann auch für die Kinder als Geburtsname gilt. Doppelnamen werden mit und ohne Bindestrich möglich.

Wahlfreiheit bei Doppelnamen

Bislang konnte nur einer der beiden Ehepartner einen Doppelnamen wählen. Namensketten mit mehr als zwei Namen bleiben weiterhin verboten. Dafür können Kinder künftig einen Doppelnamen tragen, auch wenn die Eltern keinen gemeinsamen Ehenamen gewählt haben.

Wenn die Eltern nach der Geburt ihres Kindes keinen Familiennamen bestimmen, bekommt das Kind automatisch einen Doppelnamen. Außerdem gilt der erste Familienname, den Eltern für ein Kind festlegen, auch für weitere gemeinsame Kinder. Im Falle einer Scheidung können zudem auch Kinder leichter ihren Geburtsnamen ändern.

Auch für bereits Verheiratete und schon geborene Kinder möglich

Diese Änderungen sind auch für Paare möglich, die am 1. Mai bereits verheiratet sind, ebenso für bereits geborene Kinder. So können zum Beispiel volljährige Kinder einmalig vom Nachnamen des einen Elternteils zum Nachnamen des anderen wechseln oder einen Doppelnamen aus beiden Namen der Eltern bestimmen.

Erwachsene, die adoptiert werden, müssen nach dem neuen Namensrecht auch nicht mehr den Namen der Adoptiveltern annehmen. Sie können künftig ihren bisherigen Namen behalten oder einen Doppelnamen bilden. Wer vor dem 1. Mai adoptiert wurde, kann zu seinem ursprünglichen Namen zurückkehren oder einen Doppelnamen annehmen.

Anlaufstellen für alle Namensänderungen sind die Standesämter. Ist der Name erst einmal geändert, müssen auch Personalausweis, Reisepass, Führerschein usw. erneuert werden.

Über dieses Thema berichteten die SR info-Nachrichten im Radio am 01.05.2025.


Änderungen ab 1. Mai

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