Menschen sitzen mit Gesichtsmasken in einem Linienbus (Foto: imago images / Jan Huebner)

Maskenpflicht im Saarland ab Montag

  24.04.2020 | 15:20 Uhr

Auch im Saarland gilt ab Montag eine Maskenpflicht im Nahverkehr und in Geschäften. Sie gilt ab dem sechsten Lebensjahr. Das Land will Masken über die Gemeinden kostenlos zur Verfügung stellen. Inzwischen haben alle Bundesländer eine Maskenpflicht angekündigt.

Das Saarland hat sich gemeinsam mit Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen entschieden, ab dem 27. April die bisherige dringende Empfehlung zur Mund-Nasen-Bedeckung im ÖPNV und beim Einkaufen zur Pflicht zu machen.

Für die Maskenpflicht genügen sogenannte Alltagsmasken, die Mund und Nase bedecken. Auch einfache Mundschutze, selbstgenähte Stoffmasken oder übergangsweise Schals sind ausreichend. Medizinische Masken werden im Pflege- und Medizinbereich dringender gebraucht.

"Konsequenter Schutz"

Saar-Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) begründete die Pflicht damit, dass reine Appelle zum Tragen einer Alltagsmaske nicht den nötigen Erfolg erzielen konnten. "Deshalb müssen die Menschen ab Montag auch bei uns verpflichtend einen Mund-Nasen-Schutz tragen, wenn sie einkaufen oder in Bus und Bahn unterwegs sind."

Ziel sei es, die Verbreitung des Coronavirus zu hemmen. Jeder Schritt auf dem Weg zur Normalität müsse "von konsequenten Schutzmaßnahmen flankiert werden", sagte Hans. Im SR-Interview wies der Ministerpräsident noch einmal darauf hin, dass Alltagsmasken aus Stoff den Träger aber nicht vor Infektionen schützen. "Daher gilt: Auch, wenn man eine solche Maske trägt, muss man sich an das Abstandsgebot von zwei Metern halten".

Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger (SPD) forderte ebenfalls weiterhin zum Abstandhalten auf: "Vor allem hat die Alltagsmaske den Effekt, dass sie uns und andere stets daran erinnert, dass Corona nicht vorbei ist. Abstand halten ist wichtiger denn je, wenn wir langsam wieder öffnen."

Maskenpflicht gilt ab sechs Jahren

Die Masken könnten etwa im Einzelhandel nur wirken, wenn alle sie trügen, betonte Ministerpräsident Hans. Ausnahmen seien aber trotzdem möglich. "Wer erkrankt ist, und aus diesen Gründen eine Maske nicht tragen kann, der kann von der Pflicht ausgenommen werden." Das gelte auch für kleine Kinder, denen man eine solche Maske nicht zumuten könne. Die Maskenpflicht gilt generell erst für Kinder ab sechs Jahren.

Die Einhaltung der Maskenpflicht müsste im Rahmen des Hausrechts von den jeweiligen Betreibern von Geschäften oder öffentlichen Verkehrsmitteln kontrolliert werden, sagte Hans. "Aber es werden auch die Ordnungsämter und hilfsweise die Polizei darauf achten, dass die Regeln eingehalten werden." Wer keine Maske trägt, müsse mit einem Platzverweis rechnen.

Land will über Gemeinden Masken zur Verfügung stellen

Das Gesundheitsministerium hat angekündigt, in den kommenden Tagen über die Gemeinden kostenlos Masken zur Verfügung zu stellen. Dafür habe das Land insgesamt fünf Millionen Einwegmasken bestellt, zum Stückpreis von 50 Cent. Ein Teil der Lieferung sei bereits angekommen. Wahrscheinlich werden die Masken über die Rathäuser oder Ortsvorsteher verteilt. Für sozial Bedürftige soll es zusätzliche Masken geben.

Arbeitgeber und Betreiber von Geschäften sind laut Gesundheitsministerium verantwortlich dafür, ebenfalls Masken für ihre Angestellten zur Verfügung zu stellen - es sei denn, sie haben schon andere Infektionsschutzmaßnahmen getroffen wie zum Beispiel Plexiglas-Scheiben. Ladeninhaber sollen außerdem dafür sorgen, dass Kundinnen und Kunden Masken tragen.

Was machen andere Bundesländer?

In ihrer gemeinsamen Mitteilung forderten die Landesregierungen der vier Länder ein möglichst einheitliches Vorgehen bundesweit. Das sei für die Akzeptanz von Schutzmaßnahmen von zentraler Bedeutung.

Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern führen ebenfalls ab Montag eine Maskenpflicht ein, zumeist in Geschäften und im öffentlichen Nahverkehr. Die Regelungen sind allerdings unterschiedlich.

In Sachsen gilt sie bereits seit Montag, in Thüringen ab Freitag. Schleswig-Holstein hat die Pflicht für kommenden Mittwoch angekündigt.


Über dieses Thema hat auch die SR 3-Rundschau am 22.04.2020 berichtet.

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